16.03.2005 - 5.1.7 Bezirksbezogene Mittel gem. § 37 Abs. 3 GO NWhi...

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Wortprotokoll

Nachdem Herr Mosch den Beschlussvorschlag vorträgt, ergeht folgender

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW einen Betrag in Höhe von

 

 

                                       *3.000,00Euro

 

 

für die Wechselbepflanzung im Zuständigkeitsbereich der BV-Nord zur Verfügung.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 14

 

 

Dagegen:

   0

 

 

Enthaltungen:

   0