Die
Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW
vorbehaltlich der Abstimmung durch die Untere Denkmalbehörde einen Betrag in
Höhe von
*500,00Euro
zur
Beschaffung der Materialien zur Herstellung eines Sichtschutzes aus Holz im
Schlossinnenhof zur Verfügung.