16.03.2005 - 5.1.4 Bezirksbezogene Mittel gem. § 37 Abs. 3 GO NWhi...

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Wortprotokoll

 

Herr Rath schlägt vor, ein Drittel des Betrages zur Beschaffung von Glasvitrinen zur Verfügung zu stellen. Zwei Drittel des Betrages müssen durch die Schule oder den Förderverein bereitgestellt werden.

 

Es ergeht folgender

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW ein Drittel des Betrages zur Beschaffung von Glasvitrinen zur Verfügung. Zwei Drittel des Betrages müssen durch die Schule oder den Förderverein bereitgestellt werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 13

 

 

Dagegen:

   0

 

 

Enthaltungen:

   1