Herr Rath
schlägt vor, ein Drittel des Betrages zur Beschaffung von Glasvitrinen zur
Verfügung zu stellen. Zwei Drittel des Betrages müssen durch die Schule oder
den Förderverein bereitgestellt werden.
Es ergeht
folgender
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW ein
Drittel des Betrages zur Beschaffung von Glasvitrinen zur Verfügung. Zwei
Drittel des Betrages müssen durch die Schule oder den Förderverein
bereitgestellt werden.