02.07.2013 - 2 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Di., 02.07.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Thurau weist auf die Zustimmung des Zentralausschusses, sowie des Beteiligungscontrolings der HVG hin.
Herr Spielmann von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk berichtet über die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2012 und trägt das Ergebnis per Folienvortrag vor. Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Thurau merkt an, dass Herr Holger Aßmuth nicht, wie in Anlage 1, lfd. Nr. 14 aufgeführt, am 31.12.2012, sondern am 25.03.2012 aus dem Betriebsausschuss ausgeschieden ist.
Beschluss:
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Der Betriebsausschuss HABIT empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2012 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.
Das Bilanzergebnis in Höhe von 281.131,91 Euro wird wie folgt verwendet:
? Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage Standortwechsel HABIT in Höhe von 281.131,91 Euro.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt voraussichtlich im Juli 2013 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
264,4 kB
|
