02.07.2013 - 1 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Datum:
- Di., 02.07.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Thurau teilt mit, dass es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Überlassung gebrauchter Software gibt. Das Urteil unterscheidet nicht mehr zwischen Software die auf Datenträger oder online zur Verfügung gestellt wurde, beide Variationen können an Dritte weiterverkauft werden.
Weiterhin informiert Herr Thurau darüber, dass das E-Government-Gesetz des Bundes am 07.06.2013 endgültig verabschiedet wurde. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat bereits bekundet, dass entweder ein eigenständiges E-Government-Gesetz, ausgerichtet ans Bundesgesetz, oder ein Verweisgesetz zum Bundesgesetz verabschiedet wird. Eine Übersicht der Auswirkungen durch die Vorgaben des Bundesgesetzes auf die Kommunen ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abschließend weist Herr Thurau auf die Projekteinführung eines Dokumentenmanagementsystems im Fachbereich OB hin.
