16.02.2005 - 5.1.5 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NWh...

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Wortprotokoll

Nachdem Herr Rat den Beschlussvorschlag vorträgt, ergeht folgender

 

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Beschluss:

 

 

Die Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gem. § 37 Abs. 3 GO NW einen Betrag in Höhe von

 

 

        *800,--Euro

 

 

für die Arbeit im Jugendrat Hagen-Nord zur Verfügung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

     15

 

 

Dagegen:

    

 

 

Enthaltungen: