16.02.2005 - 6.2 Widmung der Straßen Am Kolfacker, Gräweken und ...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. In GV NRW S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV NRW S. 708), die Widmung

 

1.      der Straße “Am Kolfacker” (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Garenfeld Flur 1 Flurstück 570 und 572),

 

2.      der Straße “Gräweken” (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Garenfeld Flur 1 Flurstück 567 und 571),

 

3.      der Straße “Papenstück” (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Boele Flur 21 Flurstück 169, 192, 194 und 235),

 

4.      des Weges zwischen der Hügelstraße und der Straße “Papenstück” (die Verkehrsfläche umfasst teilweise des Grundstück Gemarkung Boele Flur 21 Flurstück175).

 

 

Die Verkehrsflächen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW. Sie werden bezüglich der Verkehrsflächen der lfd. Nrn. 1. bis 3. der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße / verkehrsberuhigter Bereich -Vz 325- StVO) und bezüglich der Verkehrsfläche der lfd. Nrn. 4.

der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NRW (Fuß- und Radweg) zugeordnet.

 

Die Widmung zu der lfd. Nrn. 4. wird auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.

 

Die Verkehrsflächen dienen dem Gemeingebrauch; sie sind in den im Sitzungssaal aufgehängten Lageplänen gelb angelegt und rot umrandet.

 

Die Lagepläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

      15

 

 

Dagegen:

     0 

 

 

Enthaltungen:

     0 

 

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=213&TOLFDNR=13948&selfaction=print