16.02.2005 - 6.2 Widmung der Straßen Am Kolfacker, Gräweken und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 16.02.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nord beschließt
gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
(StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S.
1028/SGV NRW 91; ber. In GV NRW S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom
25.09.2001 (GV NRW S. 708), die Widmung
1.
der Straße “Am Kolfacker” (die
Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Garenfeld Flur 1 Flurstück 570
und 572),
2.
der Straße “Gräweken” (die Verkehrsfläche
umfasst das Grundstück Gemarkung Garenfeld Flur 1 Flurstück 567 und 571),
3.
der Straße “Papenstück” (die Verkehrsfläche
umfasst das Grundstück Gemarkung Boele Flur 21 Flurstück 169, 192, 194 und
235),
4.
des Weges zwischen der Hügelstraße und der Straße
“Papenstück” (die Verkehrsfläche umfasst teilweise des Grundstück
Gemarkung Boele Flur 21 Flurstück175).
Die Verkehrsflächen erhalten die
Eigenschaft von Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW. Sie werden
bezüglich der Verkehrsflächen der lfd. Nrn. 1. bis 3. der Straßenuntergruppe
nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße / verkehrsberuhigter Bereich -Vz
325- StVO) und bezüglich der Verkehrsfläche der lfd. Nrn. 4.
der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr.
3 StrWG NRW (Fuß- und Radweg) zugeordnet.
Die Widmung zu der lfd. Nrn. 4. wird
auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.
Die Verkehrsflächen dienen dem
Gemeingebrauch; sie sind in den im Sitzungssaal aufgehängten Lageplänen gelb
angelegt und rot umrandet.
Die Lagepläne sind Bestandteil des
Beschlusses.
