26.11.2013 - 9 Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Imm...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Der Wirtschaftsprüfer Herr Scheppers berichtet, dass die Prüfung des Jahresabschlusses am 15.07.2013 abgeschlossen worden sei mit Unterzeichung des Bestätigungsvermerks. Es handele sich hierbei um eine erweiterte Jahresabschlussprüfung. Diese befasse sich auch mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebes GWH. Herr Scheppers stellt in Frage, ob das kurzfristige Vermögen ausreiche um die kurzfristigen Verbindlichkeiten abzudecken. Im Jahr 2012 ist es der GWH gelungen, die Verbindlichkeiten anhand ausreichender Liquidität auszugleichen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse seien aus Sicht von Herrn Scheppers nicht zu beanstanden.

 

Herr Gerbersmann erläutert, warum die Verwaltung sich mit dem Wirtschaftsplan schwer tue und empfiehlt, diesen nicht vor dem Ergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zum Neubau Tierheim zuzustimmen. Die Stadt sei nicht bereit, die über dem Budget liegenden Summen zu bezahlen. Dies werde aber noch im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und vom Rat entschieden. Der Oberbürgermeister habe am 07.02.2013 das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, die Prüfung der Baumaßnahme „Tierheim“ vorzunehmen. Dies sei eine Information gewesen, die dem Wirtschaftsprüfer hätte mitgeteilt werden müssen. Dies ist laut Herrn Scheppers nicht erfolgt.

 

Herr Weber fragt nach, ob Herr Scheppers die Unterlagen nachträglich erhalten habe und fragt, ob Herr Scheppers aus seiner Sicht den Bericht des Jahresabschlusses in Frage stellen würde. Herr Scheppers gibt an, dass er den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (datiert mit 06.09.2013) am 14.10.2013 erhalten habe. Herr Scheppers verneint die Frage, ob der Prüfbericht zum Jahresabschluss in Frage zu stellen sei.

 

Herr Scheppers berichtet, dass er den Lagebericht der Betriebsleitung auf Basis der bereits geprüften Zahlen im Mai erhalten habe. Somit sei zu dem Zeitpunkt die Prüfung abgeschlossen. Davon ausgenommen ist der Abgleich der Forderung der GWH gegenüber der Stadt. Dazu sei eine Saldenbestätigung von der Kämmerei erstellt und am 15.07.2013 an Herrn Scheppers übergeben worden. Laut Beurteilung von Herrn Scheppers haben sich dabei keine Anhaltspunkte ergeben, das diese Forderungen gefährdet sein könnten. Ein Differenzbetrag von 200 000,00 €, der bei der Stadt Hagen noch nicht gebucht sei, müsse noch geklärt werden. Dieser Betrag betreffe nicht nur das Tierheim.

 

Herr Treß gibt an, dass im Jahresabschluss 2,5 Millionen € an Aufwendungen für das Tierheim angegeben seien. Es seien 2,54 Millionen € abgerechnet worden. Herr Treß kritisiert, dass der Betrag von 400 000,00 €, der nicht durch Haushaltsmittel gedeckt war, dem Betriebsausschuss nicht mitgeteilt worden sei. Die Satzung besage, dass ab einem Wert von 100 000,00 €, der Betriebsausschuss anzuhören sei. Daraufhin antwortet Herr Scheppers, dass zu diesem Zeitpunkt kein Korrekturbedarf bestanden habe. Der Anspruch gegenüber der Stadt sei noch nicht verjährt und könne somit noch von der GWH geltend gemacht werden.

 

Herr Teßen gibt an, dass der Betriebsausschuss keine Einschätzung des Jahresabschlusses abgeben könne, da der vollständige Prüfbericht dem Betriebsauschuss nicht zur Verfügung gestellt worden sei.

 

Herr Weber stimmt den Argumenten von Herrn Treß. Der Prüfbericht des Jahresabschlusses solle den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellt werden.

 

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Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen über den Jahresabschluss der GWH zu beraten und den folgenden Beschluss fassen:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Betriebsleitung wird gemäß Eigenbetriebsverordnung Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahresgewinn von 460.317,06 € wird verwendet:

 

a)     Ausschüttung an den Träger Stadt Hagen in Höhe von 243.000 €,

 

b)     zur Erhöhung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 85.065,41 € und

 

c)     als Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 132.251,65 €.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Ohne Beschlussfassung

X

Vertagung, Sondersitzung 12.12.2013

 

 

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Anlagen zur Vorlage