17.03.2005 - 10 Offene Ganztagsgrundschule in HagenEntwicklungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser : Sterungsgruppe OGS
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 17.03.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr.
Schmidt geht von einem Zuschussbedarf in der Endausbaustufe von 800.000 aus.
Die Verwaltung habe den Auftrag bekommen, hierfür Deckungsvorschläge zu entwickeln.
Es sei ihm jedoch heute nicht möglich, diese Deckungsvorschläge zu
unterbreiten.
Die im
Schulausschuss gewünschte Vergleichsrechnung anderer Städte könne er dem Haupt-
und Finanzausschuss leider erst heute als Tischvorlage zukommen lassen.
Herr Kortmann erläutert die
Tischvorlage, die dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt ist.
Herr
Gerbersmann stellt fest, dass die ursprüngliche Aussage des Landes
zur Kostenneutralität der offenen Ganztagsgrundschule nicht eingetroffen sei.
Dies habe die CDU immer befürchtet.
Er halte es
auch für schwierig, dass vorhandenen Defizit durch Erhöhung der Elternbeiträge
abzusenken, denn die Eltern der Kinder, die eine solche Betreuung nötig hätten,
seien oft nicht in der Lage, die Elternbeiträge zu bezahlen. Nach seinen
Erfahrungen stehen andere Kommunen in einer ähnlichen Situation.
Aus diesem
Grund reiche ihm der Punkt 5 des Beschlussvorschlages so nicht aus. Er
beantrage deshalb für die CDU-Fraktion im zweiten Satz folgende Änderung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Land
Nordrhein-Westfalen aufzufordern die entsprechenden Landeszuwendungen so
anzupassen, dass die Finanzierung für die Kommunen kostenneutral ist.
Frau Herms hält dem
entgegen, dass die Landesregierung nicht behauptet habe, dass die offenen
Ganztagsgrundschule kostenneutral zu haben sei. Vielmehr sei deutlich gesagt
worden, dass sich auch die Kommunen entsprechend beteiligen müssten.
Sie sehe diese
Angelegenheit auch nicht so problematisch, da zwar 800.000 aufgebracht werden
mußten, im Gegenzug seien aber 9,2 Mio. in Hagener Schulen investiert worden.
Herr Vaupel fragt zu den
Investitionen, wofür der Ansatz von 10.000 für Außenanlagen bei jeder Schule
benutzt werde.
Herr Jörg begrüßt die
Einführung der offenen Ganztagsgrundschule. Hagen wolle eine
familienfreundliche Stadt sein und dies sei ein weiterer Schritt dorthin.
Er bedauere
jedoch, dass einige Eltern ihren Kinder das Mittagessen nicht bezahlen. Zwar
werde dies in vielen Fällen durch freiwillige Hilfe Dritter kompensiert, man
müsse jedoch gerade in diesem Punkt zu einer elternunabhängigen Förderung
kommen.
Herr Demnitz bittet den
Ausschuss darum, dass auf der Sachebene diskutiert werde. Es gehe im Haupt- und
Finanzausschuss um die Frage der Finanzierung der 800.000 Unterdeckung. Er
wolle nicht belehrend wirken, jedoch sei es ein Unterschied, ob die Stadt Hagen
eine einmalige Investitionskostenerstattung in Höhe von 9,2 Mio. bekomme oder
diese 800.000 , die jährlich auftreten, selbst aufbringen müsse. Es sei für
ihn ein Einstieg in die kommunale Schulfinanzierung.
Herr Kortmann entgegnet auf
die Frage von Herrn Vaupel, dass mit dem Geld für die Außenanlagen insbesondere
Spielgeräte angeschafft werden.
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, gemäß der in der Vorlage dargestellten
Handlungsbedarfe
1.
an den
bestehenden Offenen Ganztagsschulen/ Starterschulen I des Schuljahres 2004/05
bedarfsgerecht zusätzliche Gruppen einzurichten und
2.
die
Starterschulen II zum Schuljahr 2005/06 entsprechend der dargestellten zweiten
Ausbausstufe in Betrieb zu nehmen.
3.
den
Kooperationspartnern der Offenen Ganztagsschulen entsprechend der dargestellten
Finanzbedarfe zum Schuljahr 2005/06 pro Gruppe und Schuljahr ein Budget von
40.000 an Grundschulen und an Sonderschulen ein Budget von 26.940 zur
Verfügung zu stellen, sowie diese zusätzlich erforderlichen Mittel im
Haushaltsplan 2005 zu veranschlagen.
4.
die
zur Administration des Umsetzungsprozesses erforderlichen personellen
Ressourcen zu beschreiben, zu bemessen und bedarfsgerecht bereitzustellen.
5.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung zu
verdeutlichen, dass die Einführung der Offenen Ganztagsschule für die Gemeinden
grundsätzlich nicht haushaltsneutral möglich ist sondern vielmehr erhebliche
zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringt.
Deshalb wird der Oberbürgermeister
beauftragt, das Land Nordrhein-Westfalen aufzufordern die entsprechenden
Landeszuwendungen so anzupassen, dass die Finanzierung für die Kommunen
kostenneutral ist.
