12.11.2013 - 20 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5/12 (642)-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5/12 (642) - Wohnbebauung Harkorten Baublock H-, Verfahren nach § 13 a BauGB als Entwurf und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 14.08.2013 gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 14.08.2013 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt südöstlich der Wendeplatte des Betty-Brandt-Weges und beinhaltet die Flurstücke 390, 391 und 249, Gemarkung Westerbauer, Flur 11.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll im dritten Quartal 2013 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage