12.11.2013 - 19 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6/13 (650) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 12.11.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Bögemann berichtet, dass es sich bei dem Gebiet nach einer Umwandlung nicht mehr um einen Wald im Sinne des Gesetzes handelt und abgeholzt werden könnte.
Nicht zu kalkulieren sind die Folgekosten der Stadt Hagen für die Erschließung.
Herr Romberg führt aus, dass die offenen Fragen im weiteren Verfahren geklärt werden und aus seiner Sicht nichts gegen die Einleitung spricht.
Für Herrn Klinkert gehört auch der Ausbau der Straße zu der Gesamtmaßnahme.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 16.07.2013 auf Einleitung eines Verfahrens zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 6/13 (650) Wohnbebauung Waldstraße nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt unmittelbar an der Waldstraße im Ortsteil Haspe und beinhaltet den nord-westlichen Teilbereich des Flurstückes 47, Gemarkung Haspe, Flur 35.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Arbeitsschritt wird Ende des Jahres die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Zusatz:
Die Kosten für den notwendigen Ausbau der Straße sind von dem Vorhabenträger zu tragen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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229,7 kB
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2
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3
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297,2 kB
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