24.09.2013 - 3 ÖPNV-Pauschale

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.     Der Rat der Stadt Hagen bekräftigt, dass die Aufgabe der Bewirtschaftung der ÖPNV-Pauschale nach §11(2) ÖPNVG NRW auch ab dem Jahr 2014 auf den Zweckverband VRR übertragen ist. (vgl. §5(2)Nr.3 Zweckverbandssatzung).

 

2.     Der Rat der Stadt Hagen beschließt, 10% der ÖPNV-Pauschale gem. §11(2) ÖPNVG NRW für eigene Zwecke zu beanspruchen. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Vorgaben des ÖPNVG NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften.

 

3.     Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die verbleibenden Mittel in Höhe von 90% der ÖPNV-Pauschale gem. §11(2) ÖPNVG NRW vom Zweckverband VRR für Zwecke des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die den Gemeinschaftstarif nach §5(3) ÖPNVG NRW anwenden, für folgende Zwecke weiterzuleiten sind:

 

Alternative A: Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV (Öffentlicher Straßenpersonenverkehr).

 

Alternative B: Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aus der Anwendung der Tarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs im VRR-Gemeinschaftstarif.

 

 

Alternative C: Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der investiven Fahrzeugförderung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen