24.09.2013 - 18 Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) - Funckestraße 41 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 24.09.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) -Funckestr. 41- Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 20.08.2013 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.
Geltungsbereich:
Die Grenze des Plangebietes verläuft im Norden entlang der Grundstücksgrenze zu den Gebäuden Ahrstr.1 9, im Nord-Osten entlang der Grenze zu den Flurstücken 624 und 601, im Süd-Osten entlang der Funckestraße und im Süd-Westen entlang der Rheinstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan anzupassen.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird dieses Bebauungsplan-verfahren abgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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