24.09.2013 - 18 Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) - Funckestraße 41 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/12 (638) – -Funckestr. 41- Verfahren nach § 13 a BauGB, als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 20.08.2013 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Geltungsbereich:

 

Die Grenze des Plangebietes verläuft im Norden entlang der Grundstücksgrenze zu den Gebäuden Ahrstr.1 – 9, im Nord-Osten entlang der Grenze zu den Flurstücken 624 und 601, im Süd-Osten entlang der „Funckestraße“ und im Süd-Westen entlang der „Rheinstraße“.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan im Maßstab 1:500 ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan anzupassen.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird dieses Bebauungsplan-verfahren abgeschlossen.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage