24.09.2013 - 16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/13 (651) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 24.09.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke spricht sich gegen die Einleitung des Verfahrens aus und begründet, dass der Baukörper aus seiner Sicht zu groß ausfällt und die zur Diskussion stehenden Bäume erhaltenswert sind.
Herr Dr. Ramrath führt aus, dass nach dem bei dem Ortstermin entstandenen Eindruck, sich der Baukörper in die Gegend einfügen lässt. Das Verfahren kann folglich eingeleitet werden.
Herr Arnusch unterstützt diese Auffassung.
Herr Thormählen bezweifelt die Begründung des Arztes auf Unverkäuflichkeit der Arztpraxis. Zudem fügt sich der Baukörper aus seiner Sicht nicht in die Gegend ein.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7/13 (651) Bebauung Berchumer Straße 64 gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Antrag vom 28.05.2013 auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird somit zugestimmt.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich in Halden, direkt an der Berchumer Str. Es handelt sich um das Grundstück Gemarkung Halden, Flur 6, Flurstück 72.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1:500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,8 kB
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160,9 kB
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212,3 kB
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