14.05.2013 - 9 FNP-Teiländerung Nr. 95 - Südufer Hengsteysee -...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Metz regt einleitend an, die Beschlussfassung auf den Rat zu delegieren und die Diskussion auf die Ratssitzung zu verschieben.

 

Herr Reinke blickt auf die beiden Bürgerveranstaltungen zurück und stellt die Vorteile des neuen Verladesystems, die positiven Effekte für die heimische Wirtschaft, die Arbeitsplatzsicherung durch Stärkung des Rangierbahnhofes Vorhalle sowie die Verlagerung der Güter von der Straße auf die Schiene hervor. Auch die Naherholung kann sich aus seiner Sicht dort trotz des Verladebahnhofes entwickeln.

 

Herr Dücker begrüßt ebenfalls eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene, sieht aber auch Schwierigkeiten bei der verkehrlichen Situation spätestens mit Endausbau des CargoBeamers. Zudem darf die Freizeitnutzung seiner Meinung nach nicht eingeschränkt werden. Herr Dücker begrüßt den Beschlussvorschlag der Verwaltung und plädiert dafür, ein Zeichen zu setzen in Bezug auf eine industrie- und gewerbefreundlich eingestellte Stadt.

 

Frau Metz begrüßt ebenfalls das Vorhaben, regt aber an, erst dann einen Beschluss zu fassen, wenn eine Absichtserklärung für den Verkauf des Bahngeländes vorliegt, der RVR sich finanziell an der Aufwertung des Geländes beteiligt und die CargoBeamer AG evtl. unter Einbeziehung heimische Wirtschaftsunternehmen die Kosten für eine verkehrliche Anbindung übernimmt. Frau Metz regt an, eine Änderung des Regionalplans nach der Sommerpause anzustreben.

 

Herr Klinkert spricht sich gegen den CargoBeamer an diesem Standort auf Grund der Lärmintensität und der verkehrlichen Situation aus. Zudem soll die Fläche seiner Meinung nach für nachfolgende Generationen genutzt werden können.

Darüber hinaus zweifelt Herr Klinkert an der Seriosität der Aussagen der Geschäftsführung des Unternehmens CargoBeamers.

 

Nach Auffassung von Herrn Thieser reicht eine Änderung des Regionalplans nicht aus. Vielmehr ist zusätzlich eine Änderung der Landesentwicklungsplanung durch die Landesregierung erforderlich. Herr Thieser erfragt, ob die Verwaltung infolge der regionalen Bedeutung des Projektes bereits Gespräche mit der Bahn AG bzgl. der Grundstückssituation nicht nur für das „Gelände CargoBeamer“, sondern auch für ein Freizeitzentrum aufgenommen habe. Zudem sind aus seiner Sicht Gespräche mit der Geschäftsführung der CargoBeamer AG in Bezug auf die Erschließungskosten und mit dem RVR über dessen finanzielle Beteiligung zu führen.

Herr Thieser bittet die Verwaltung um Auskunft, ob die Stadt nach einer Änderung des Regionalplans noch Einfluss auf die Art der Erschließung hat.

 

Einleitend lobt Herr Panzer die Verwaltung in Bezug auf den Ablauf der Bürgeranhörung.

Herr Panzer unterstützt das Projekt CargoBeamer kritisiert aber die vorrangig diskutierte verkehrliche Anbindung über den zu errichtenden Kreisverkehr am Biker-Parkplatz.

Herr Panzer schließt sich der Auffassung von Herrn Thieser an, dass zunächst die Zuständigkeit nach der Änderung des Regionalplans geklärt werden muss.

 

Frau Knollmann widerspricht der Auffassung der Herren Thieser und Panzer. Aus ihrer Sicht kann eine Zustimmung des RVR nur erreicht werden, nachdem die Stadt ein positives Signal abgegeben hat.

 

Dieser Auffassung schließt sich Herr Romberg an.

 

Herr Erlmann hebt hervor, dass es sich bei der in Rede stehenden Fläche um ein Altlastengebiet handelt und für Freizeitnutzung aus seiner Sicht nicht geeignet ist.

Herr Erlmann spricht sich für die Einleitung des Verfahrens aus, sieht aber die derzeitige Planung der verkehrlichen Erschließung als problematisch an, da die vorhandene Infrastruktur für zusätzliche Verkehre nicht geeignet ist.

 

Herr Schädel führt einleitend zu dem Fragenkomplex aus, dass der RVR nicht abschließend allein für die Änderung des Regionalplans zuständig ist. Bei einer Änderung der Ziele bedarf es zusätzlich eines Kabinettsbeschlusses.

In einem Planfeststellungsverfahren ist die Stadt nur Beteiligter.

 

Das Gesamtgelände steht bis auf einen kleinen Teil im Vermögen de Finanzministeriums. Das Finanzministerium wird seiner Meinung nach versuchen, das Gelände meistbietend zu vermarkten.

 

Für Herrn Dr. Ramrath stellt sich die Frage, wer die Fläche erwerben sollte, da ein städtischer Flächenerwerb haushaltsrechtlich wohl nicht darstellbar sein dürfte und zudem die Finanzierung eines Eigenanteils vorab geklärt werden muss.

 

Herr Schädel erläutert, dass die Verwaltung bereits Gespräche mit dem RVR zu Planung der Freizeitgestaltung aufgenommen hat. Diese sollen aber erst nach einer Absichterklärung der Stadt fortgesetzt werden.

 

Herr Schädel erläutert vier Varianten zur Flächennutzungsplanung. Zur verkehrlichen Erschließung vertritt er die Auffassung, dass die Erschließung in die Planungshoheit der Gemeinde fällt. Die Finanzierung der Erschließung obliegt dem Maßnahmenträger. Da es sich jedoch um eine öffentliche Straße handelt, bittet CargoBeamer zu prüfen, ob Landesmittel zum Bau der Straße bzw. der Brücke beantragt werden können.

 

Herr Dr. Ramrath erfragt, welche Fördermöglichkeiten in Betracht kommen.

 

Aus Sicht von Herrn Thieser ist es nicht realistisch zeitnah in ein Förderprogramm aufgenommen zu werden.

 

Herr Thieser bittet den Beschlussvorschlag zu ergänzen.

 

Herr Dr. Ramrath greift die Anregung auf und unterbricht um 17.35 Uhr die Sitzung zwecks Abstimmung eines entsprechenden Beschlussvorschlages.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, beim RVR die Änderung des Regionalplanes zu beantragen als Voraussetzung für eine mögliche Ansiedlung des CargoBeamers.

 

Der Rat bekräftigt seinen Standpunkt, dass die Stadt Hagen die Planungshoheit für die Erschließung des CargoBeamers und die Gestaltung anderer für die Verkehrseinrichtung nicht benötigter Flächen hat.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Bestätigung dieses Standpunktes durch die Bezirksregierung unverzüglich einzuholen.
 

Der Rat der Stadt Hagen geht davon aus, dass die Kosten der Erschließung durch den Maßnahmenträger zu finanzieren sind.
 

Der Rat der Stadt Hagen fordert den RVR auf, sich bei der Aufwertung und Entwicklung für die Freizeitnutzung auf den Restflächen einzubringen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

 

 

5

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

1

Enthaltungen:

5

 

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Anlagen zur Vorlage