14.05.2013 - 26 Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Stra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schädel erläutert, dass in einem laufenden Bauleitplanverfahren der angesetzte 10-Jahres-Pflegekostenzeitraum nicht in eine Dauer von 25 Jahren nachträglich abweichend vom bestehenden Erschließungsvertrag geändert werden kann. Dies ist aus Gründen der Gleichbehandlung mit allen anderen abgeschlossenen oder noch laufenden Verfahren unzulässig. Dem Rat ist es grundsätzlich möglich, den Zeitrahmen der  Unterhaltungspflicht neu zu regeln.

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße -
2. Änderung nach § 13 BauGB  gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Änderungen wurden in Rot in den Plan eingetragen.

 

Dem Bebauungsplan Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße - 2. Änderung nach
§ 13 BauGB  ist die Begründung vom 15.10.2012 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

 

Geltungsbereich: 

Die 2. Änderung umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2/98 (491) - Vogelsanger Straße –.

Das Plangebiet liegt westlich der Vogelsanger Straße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die
2. Änderung des  Bebauungsplans in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage