19.02.2013 - 16 Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 4. Änderung -Sani...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326)

- Sanierung Haspe - Freizeitanlage, Sportanlage und Gewerbe, sowie die ebenfalls im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 - Sanierung Haspe - Freizeitanlage, Sportanlage und Gewerbe – als Entwurf zu beschließen und beauftragt die Verwaltung die Pläne einschließlich der Begründung vom 17.12.2012 gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 17.12.2012 ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Änderungen, welche in Rot in die Pläne eingetragen wurden,  betreffen einzelne Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326). Da der Plan in der Vergangenheit schon des Öfteren geändert wurde, ergeben sich für diese inhaltlichen Änderungen zwei unterschiedliche Titel.

 

Der Titel des Verfahrens wurde deshalb  im Vergleich zur Einleitungsbeschlussvorlage (Drucksachen-Nr. 0508/2012) zum besseren Verständnis redaktionell geändert.

 

Geltungsbereich:

 

Der Änderungsbereich zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326)

- Sanierung Haspe - Freizeitanlage, Sportanlage und Gewerbe - betrifft die Areale beidseitig der Erzstraße, beidseitig der Hochofenstraße und außerdem die Grundstücke Kölner Str. 45 a – 61.

 

Darüber hinaus wird der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 für die 2. Änderung mit einbezogen.

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen sind die beschriebenen Geltungsbereiche eindeutig dargestellt.

 

Diese Lagepläne im Maßstab 1:1000 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB soll im 1. Quartal 2013 erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage