19.02.2013 - 19 Bebauungsplan Hohenlimburg Nr. 1 "Auf dem Sombo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 19.02.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe führt aus, dass das bestehende Baurecht keine Regelung des Einzelhandels beinhaltet. Mit dem Einleitungsbeschluss soll zusätzlicher Einzelhandel ausgeschlossen werden. Zudem kann mit dieser Änderung das Baurecht an die heutigen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Herr Dr. Ramrath unterbreitet den Vorschlag vor einer Beschlussfassung zunächst einen Ortstermin durchzuführen, um sich einen Einblick von der heterogenen Struktur des Gebietes zu machen. Zudem stellt er die derzeitige Gebietsabgrenzung infrage.
Herr Grothe bezweifelt die Vorteilhaftigkeit kleinteiliger Bebauungspläne.
Die Herren Romberg, Reinke, Sondermeyer, Dücker und Klinkert und Thieser sprechen sich für eine Vertagung des Beschlusses aus, sofern nicht ein dringlicher Handlungsbedarf besteht. Die Herren Romberg und Klinkert bezweifeln, dass eine Änderung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens erfolgen sollte.
Herr Schädel erläutert das vorgesehene 2-stufige Verfahren, wonach zunächst auf die BauNVO 1990 umgestellt und anschließend eine Regelung zur Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel in einem Sondergebiet getroffen werden soll.
Herr Grothe empfiehlt parallel zum Ortstermin bereits in dieser Sitzung einen Einleitungsbeschluss zu fassen, um die eigene Verhandlungsposition zu stärken. Dieser Auffassung schließen sich Herr Arnusch und Herr Meier an.
Herr Reinke bittet zu prüfen, inwieweit auch die Weiterentwicklung des Gebietes Elseyer Str./Florianstraße in diesem Verfahren berücksichtigt wurde.
Beschluss:
Die Beratung wird auf die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.03.2013 vertagt.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die weitere Beratung eine Aufbereitung der wesentlichen Planungsparameter zu erstellen und die verschiedenen Schutzziele, die es abzuwägen gilt, genauer herauszuarbeiten. Darüber hinaus ist zu klären, inwieweit einerseits Einzelhandelsflächen über Sondergebietssatzungen und andererseits der gewerbliche Kern gesichert werden kann.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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764,7 kB
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