19.02.2013 - 14 Sicherung der Erschließung von Grundstücken im ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klinkert weist darauf hin, dass in § 2 Punkt 3.5 das Wort „und“ in der Aufzählung zu streichen ist.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4/81 (382) Teil 2 4. Fassung - Ortsumgehung Boele - mit Herrn Dipl.-Ing. Erwin Sommer einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.

 

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.

 

Über die vom Erschließungsträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Realisierungszeitpunkt: Februar 2013.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage