12.03.2013 - 6 Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinse...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mit derartigen Anträgen befasst sich in der Regel die Sportkommission, so Herr Krippner. In diesem Fall ist jedoch Dringlichkeit geboten.

Bereits im letzen Jahr hat der Verein seine Not dargelegt, so Herr Wischnewski. In diesem Fall soll einmalig abweichend von den Richtlinien (hinsichtlich Baubeginn und Antragsfrist) beschlossen werden, da sonst der Badbetrieb nicht sichergestellt werden kann.

Bei der dargelegten Finanzierungslücke von rd. 36.600,- € könnte der Verein bei 70%-iger Förderung einen Zuschuss von max. 25.620,- € erhalten, so Herr Wischnewski weiter. Es wird vorgeschlagen, einen Zuschuss von 20.000,- € zuzusagen. Sollten Ende des Jahres noch ungebundene Mittel vorhanden sein, könne der Zuschuss angehoben werden. Der Höchstbetrag soll in Rücksichtnahme auf noch eingehende Anträge noch nicht zugesagt werden.

 

Herr Oberste-Berghaus hat keine Bedenken gegen die Vorgehensweise in diesem Ausnahmefall. Er möchte jedoch wissen, wie sicher die Prüfung der Angelegenheit erfolgt sei und weist in dem Zusammenhang auf den Stand der Politik in der Öffentlichkeit hinsichtlich „leichtsinniger Prüfungen“ hin.

Durch die Verwaltung sei eine nachvollziehbare Kostenprüfung erfolgt, so Herr Wischnewski. Die fachliche Notwendigkeit sei jedoch nicht prüfbar.

Der Verein hat einen Verwendungsnachweis mit Original-Rechnungen vorzulegen. Ebenfalls wird überwacht, dass die zugewiesenen Gelder in der angegebenen Frist ausgegeben sind.

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Beschluss:

Der Sport- und Freizeitausschuss stimmt der Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 20.000 € an den Hohenlimburger Schwimmverein zu.

Sollten zum Jahresende 2013 nicht gebundene Mittel verfügbar sein, ist eine Anhebung des Zuschusses auf 25.620,- € möglich.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

-14-

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

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