12.03.2013 - 6 Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Di., 12.03.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Angelika Lüthi
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Mit derartigen Anträgen befasst sich in der Regel die Sportkommission, so Herr Krippner. In diesem Fall ist jedoch Dringlichkeit geboten.
Bereits im letzen Jahr hat der Verein seine Not dargelegt, so Herr Wischnewski. In diesem Fall soll einmalig abweichend von den Richtlinien (hinsichtlich Baubeginn und Antragsfrist) beschlossen werden, da sonst der Badbetrieb nicht sichergestellt werden kann.
Bei der dargelegten Finanzierungslücke von rd. 36.600,- könnte der Verein bei 70%-iger Förderung einen Zuschuss von max. 25.620,- erhalten, so Herr Wischnewski weiter. Es wird vorgeschlagen, einen Zuschuss von 20.000,- zuzusagen. Sollten Ende des Jahres noch ungebundene Mittel vorhanden sein, könne der Zuschuss angehoben werden. Der Höchstbetrag soll in Rücksichtnahme auf noch eingehende Anträge noch nicht zugesagt werden.
Herr Oberste-Berghaus hat keine Bedenken gegen die Vorgehensweise in diesem Ausnahmefall. Er möchte jedoch wissen, wie sicher die Prüfung der Angelegenheit erfolgt sei und weist in dem Zusammenhang auf den Stand der Politik in der Öffentlichkeit hinsichtlich leichtsinniger Prüfungen hin.
Durch die Verwaltung sei eine nachvollziehbare Kostenprüfung erfolgt, so Herr Wischnewski. Die fachliche Notwendigkeit sei jedoch nicht prüfbar.
Der Verein hat einen Verwendungsnachweis mit Original-Rechnungen vorzulegen. Ebenfalls wird überwacht, dass die zugewiesenen Gelder in der angegebenen Frist ausgegeben sind.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,1 kB
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