03.07.2013 - 6 Sozialticket in Hagen

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Priester-Büdenbender begrüßt Herrn Spoden von der Hagener Straßenbahn AG zu dem Tagesordnungspunkt.

 

Herr Spoden schildert die Entwicklung im Zusammenhang mit dem Sozialticket.

Abschließend weist er auf die seines Erachtens bestehende Notwendigkeit hin, 50 Unterlagen von Berechtigten durch das Jobcenter und die Kommune auf ihre Richtigkeit hin prüfen zu lassen. Nur so könne man einen Missbrauch ausschließen. Nur so könne man Rückforderungen des Landes vermeiden, die bei festgestelltem Missbrauch geltend gemacht werden könnten. Er bittet den Sozialausschuss, dieses Anliegen zu unterstützen.

 

Herr Sondermeyer wehrt sich gegen die seines Erachtens mitschwingende Unterstellung, dass ein Hartz-IV-Empfänger grundsätzlich ein Betrüger sei.

 

Frau Priester-Büdenbender bittet Herrn Sondermeyer, die Angelegenheit auf einer sachlichen Ebene zu diskutieren. Eine solche Annahme sei niemals von keinem Beteiligten geäußert worden. 

 

Herr Sondermeyer zweifelt daran, dass es rechtlich zulässig sei, eine solche Prüfung durchzuführen.

 

Frau Buchholz merkt an, dass geprüft werden müsse, auf welcher rechtlichen Grundlage Jobcenter und Kommune eine solche Prüfung durchführen könnten. Ihrer Meinung nach müsste der Inhaber des Sozialtickets sich mit einer solchen Prüfung einverstanden erklären. In allen anderen Fällen wäre der Datenschutz verletzt.

 

Herr Spoden hat Zweifel, dass bei Prüfung der Landeszuwendung durch den Landesrechnungshof die Vorlage des Bescheides bei der Straßenbahn für den Erhalt des Sozialtickets ausreichend sei. Man werde voraussichtlich Zuwendungen in Höhe von 300.000 € pro Jahr erhalten. Man müsse alles tun, um eine Rückforderung dieser Zuwendung zu vermeiden.

 

Frau Sauerwein stellt die Frage in den Raum, was denn die Konsequenz sei, wenn ein Bürger nicht mit einer solchen Prüfung einverstanden sei. Erhalte er dann kein Sozialticket? Der betriebene Verwaltungsaufwand sei ihres Erachtens unverhältnismäßig hoch. Warum sei die Vorlage eines amtlichen Dokumentes in diesem Zusammenhang nicht ausreichend für den Nachweis der Landeszuwendung?

 

Herr Goldbach erinnert daran, dass der Rat der Stadt Hagen der Einführung des So szialtickets zugestimmt habe mit der Maßgabe, dass kein Aufwand für die Stadt entstehen dürfe. Aus diesem Grund hätten keine Berechtigungsscheine ausgestellt werden können. Wenn die gültigen Leistungsbescheide für die Straßenbahn nicht ausreichend seien,  stelle sich dann letztendlich die Frage, wie viel Kontrolle man brauche und welcher Aufwand angemessen sei. Das schwerwiegendste Problem in dieser Angelegenheit sei der Datenschutz. Die Kommune sei nicht berechtigt, Dritten gegenüber Auskunft über den Empfang von Transferleistungen zu geben, ohne dass eine Einwilligungserklärung der Betroffenen dafür vorliege.

 

Herr Ciupka erklärt, dass er Stichproben durchaus für sinnvoll halte. Für ihn stelle sich aber auch die Frage der Verhältnismäßigkeit. 50 Prüfungen seien minimal im Vergleich zu den ausgegeben Sozialtickets. Er richtet die Frage an Herrn Spoden, auf welcher Rechtsgrundlage er die Prüfungen vornehmen wolle.

 

Frau Helling-Plahr spricht sich auch für stichprobenartige Prüfungen aus.

 

Herr Beuth erinnert an die Ausführungen von Herrn Steuber in der letzten Sitzung des Sozialausschusses, dass die Stadt den Nachweis führen müsse, dass die Leistungen zu Recht erbracht worden seien. Er möchte wissen, ob sich das so bestätigt habe.

 

Herr Spoden nimmt Stellung zu den verschiedenen Wortbeiträgen.

Er kann die Bedenken zur Verletzung des Datenschutzes nicht nachvollziehen.    

Leistungsempfänger der Landeszuwendung sei eindeutig die Hagener Straßenbahn AG.

 

Nach einer weiteren kurzen Diskussion schlägt  Herr Goldbach vor, sich das Verfahren hinsichtlich der Rechtssicherheit noch einmal gemeinsam anzuschauen, um zu einer pragmatischen Lösung zu kommen.

 

Frau Priester-Büdenbender beschreibt  noch einmal die angesprochenen Problematiken. Sie äußert ihr Unverständnis darüber, dass bis heute noch keine pragmatische Lösung vorgestellt wurde. Sie bittet daher die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung ein Konzept vorzustellen, das beide Seiten zufriedenstelle und rechtlich wasserdicht sei. 

 

Herr Wegener bittet die anwesenden Ratsmitglieder, diese Problematik in die Fraktionsitzungen mitzunehmen, damit ggf. der Ratsbeschluss korrigiert werden könne.

 

Herr Ciupka äußert seine Enttäuschung darüber, dass man sich nicht bereits im Vorfeld mehr abgestimmt habe. Er warte jetzt auf eine pragmatische Lösung, in der das Ergebnis im Vordergrund stehe.

 

Frau Buchholz betont noch einmal, dass Datenschutz ein hohes Gut sei.

 

Frau Priester-Büdenbender schließt den Tagesordnungspunkt ab.

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