07.05.2013 - 7 Sozialticket
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 07.05.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Priester-Büdenbender bittet Herrn Ludwig in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Hagener Straßenbahn AG, noch einmal die Zahlen zum Sozialticket zu nennen, wie viele Personen derzeit ein Sozialticket bezögen.
Herr Ludwig berichtet, dass man in der gestrigen Aufsichtsratssitzung die aktuellen prozentuellen Zahlen geliefert bekommen habe. Man gehe davon aus, dass wenn
6 % der Anspruchsberechtigten das Sozialticket nutzen würden, es eine auskömmliche Finanzierung über den VRR und das Land gebe.
Das Sozialticket sei zum 01. Januar 2013 eingeführt worden. Es sei zunächst von etwa 4 % der Berechtigten in Anspruch genommen worden. Man liege mittlerweile in Hagen bei etwa 5,7 % der Anspruchsberechtigten. Die absoluten Zahlen könne er nicht nennen. Er schildert die Entwicklung des Sozialtickets.
Frau Buchholz fragt nach, ob es tatsächlich so sei, dass diese Ausgleichszahlung an den Missbrauch gekoppelt sei. Weiterhin seien doch die sogenannten Stichproben unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht möglich.
Herr Reinhardt nimmt Bezug auf die Aussage von Herrn Ludwig, dass nur etwa 5,7 % der Anspruchsberechtigten das Sozialticket in Anspruch nähmen. Da stelle sich für ihn die Frage, ob etwaige Kontrollen in Bezug auf Missbrauch im Vergleich nicht unverhältnismäßig seien. Er frage sich, ob nicht die Möglichkeit bestehe, die Gültigkeit des Sozialtickets auf bestimmte Zeiträume zu beschränken und dann ggf. auf Antrag zu verlängern.
Herr Steuber berichtet, dass man sich auf Verwaltungsebene zu diesem Thema in den letzten Wochen intensiv ausgetauscht habe. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Austausch von Sozialdaten in diesem Fall nicht zulässig sei. Man kön ne der HVG keine Auskunft darüber geben, ob jemand Leistungen erhalte oder nicht.
Lösungsvorschlag der Verwaltung sei, dem Antragsteller eine Einwilligungserklärung vorzulegen und unterschreiben zu lassen, dass seine Sozialdaten weitergegeben werden dürften. Ihm lägen andere Zahlen vor als Herrn Ludwig.
Zuwendungsempfänger seien nach den Richtlinien des Ministeriums die Städte und Kreise. Diese könnten die Zuwendung zur Erfüllung des Zuwendungszweckes an das Verkehrsunternehmen weitergereicht werden. Die Stadt Hagen müsste dann auch den Verwendungsnachweis schriftlich bestätigen.
Er halte die stichprobenartigen Prüfungen für nicht verhältnismäßig. Es gebe keine Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung des Sozialtickets.
Herr Fiedler schildert die Koppelung des Sozialtickets an den Bescheid über soziale Leistungen.
Herr Ludwig merkt an, dass er sich die Anfangsschwierigkeiten damit erkläre, dass sowohl der Fachbereich als auch das Jobcenter nicht bereit gewesen seien, entsprechende Bescheinigungen für die Antragssteller des Sozialtickets auszustellen. Das vorgeschlagene Verfahren halte er für eine gute und gangbare Lösung.
Herr Sondermeyer weist auf die Problematik hin, wenn ein Antragssteller nicht bereit sei, die Einwilligungserklärung zu unterschreiben. Man könne niemanden dazu zwingen. Es könne nicht sein, dass diesem dann die Ausgabe des Sozialtickets verweigert werde. Er verwahre sich dagegen, dass Beziehern von Hartz IV grundsätzlich Missbrauch unterstellt werde.
Frau Priester-Büdenbender kann die geschilderte Problematik nicht nachvollziehen.
Herr Ludwig macht deutlich, dass die Hagener Straßenbahn niemandem Missbrauch unterstellen wolle. Er schildert nochmals sein Anliegen.
Frau Fischbach erklärt, dass sie auch unsicher sei in Bezug auf die Zahlen, die sie hier gehört habe. Diese Zahlen differierten ihres Erachtens um nahezu 100 %. Sie bäte, dem Ausschuss zur nächsten Sitzung abgestimmte Zahlen vorzulegen.
Frau Priester-Büdenbender schlägt vor, zu versuchen, die Zahlen dem Protokoll beizufügen.
Sie fragt, ob alle Ausschussmitglieder mit dem von Herrn Steuber vorgeschlagenen Verfahren einverstanden sind.
Herr Sondermeyer macht deutlich, dass er nicht damit einverstanden ist.
Herr Steuber weist auf die Problematik hin, die entstehe, wenn sich jemand weigere, die Einwilligungserklärung zu unterschreiben. Man wolle sich nicht gegenseitig mit hohen Aufwänden belasten. Er schlägt als Appell an den Aufsichtsrat vor, sich damit einverstanden zu erklären, dass der Bescheid innerhalb von einem halben Jahr vorgelegt werde.
Frau Priester-Büdenbender schließt den Tagesordnungspunkt ab.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
19,4 kB
|
