13.03.2013 - 9 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Sauerwein nimmt Bezug auf die Warmwasserpauschale. Diese habe im Jahr 2012 bei 8,60 € monatlich gelegen und liege in diesem  Jahr bei 8,79 €.  Es hätten sie Beschwerden erreicht, dass dieser neuere Betrag nicht ausgezahlt würde, sondern nur der Betrag in Höhe von 8,60 €.

Sie bittet um Klärung bis zur nächsten Sitzung, aus welchem Grund so verfahren würde.  

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

„ Die Höhe der Pauschale für die Warmwasserbereitung ergibt sich aus der Festlegung des Gesetzes (z. B. 2,3 % der Regelbedarfsstufen 1 bis 3). Die Umsetzung bei einer Änderung der Beträge der Regelbedarfsstufen erfolgt in der EDV durch die generelle Steuerung über einen entsprechenden Schlüssel für die Eingabe bzw. Anpassung. Da manuell keine Werte eingetragen werden müssen, können nicht zutreffende Beträge nur in Einzelfällen aufgetreten sein, in  denen die Gründe für den Fehler individuell untersucht und berichtet werden.“

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2092&TOLFDNR=173829&selfaction=print