24.08.2005 - 6.3 Ehemaliges Büchereigebäude Grünrockstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 24.08.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Teubner-Treese erläutert, die
oberste Denkmalbehörde habe einen Antrag vom Westfälischen Amt für
Denkmalpflege vorliegen, das Gebäude der bisherigen Bücherei in der
Grünrockstraße in die Denkmalliste eintragen zu lassen.
Die Verwaltung habe dem Westf. Amt für
Denkmalpflege mitgeteilt, dass die Bezirksvertretung eine solche Eintragung
nicht wünsche. Seitens des Westf. Amtes für Denkmalpflege werde jedoch die
Ansicht vertreten, die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Denkmalliste
lägen vor. Deshalb sei das Ministerium angerufen und um Entscheidung gebeten
worden. Diese Entscheidung liege noch nicht vor.
Frau Teubner-Treese erläutert das
gesetzliche Verfahren und äußert sich auf Nachfrage von Herrn Hulvershorn zu
den Begrifflichkeiten “obere” und “oberste
Denkmalbehörde.”.
Herr Buschkühl meint, dass viele
Hohenlimburger sicher froh wären, wenn das Gebäude gründlich saniert würde. Da
das Gebäude aber sehr marode sei, Schwammbefall und Statikprobleme habe und
keine Denkmalbehörde sich an einer Sanierung beteiligen würde, sei es
sicherlich am besten, das Gebäude abzureißen, zumal man zur Zeit durch einen
privaten Investor die Chance hätte, diesen Teil der Stadt weiterzuentwickeln.
Die Denkmalbehörden sollten darüber
nachdenken, ob ein solch marodes Gebäude dauerhaft zumutbar sei.
Herr Leisten ist sich sicher, dass die
Angelegenheit verfahrensrechtlich in Ordnung sei, jedoch sei so das Abspringen
des Investors zu erwarten.
Herr Eschenbach meint, er hätte es für
richtig gefunden, die Villa Bettermann zusammen mit dem Gebäude in der
Grünrockstraße als Komplex zusammen zu verkaufen. Mit der Villa Bettermann habe
man bereits ein Gebäude, welches in Schönheit verfalle.
Wenn jetzt der Bauverein bez. der
Grünrockstraße einen Rückzieher mache, habe man in ein paar Jahren dort auch
eine Ruine stehen. Man sollte gar nicht erst daran denken, das Haus in die Denkmalliste
aufzunehmen. Herr Eschenbach verweist auf die finanziellen und planerischen
Probleme von ihm bekannter Privatpersonen, die denkmalgeschütze Häuser erworben
haben. Auch wenn man die Villa Bettermann günstig anbieten würde, werde man
wohl außer z.B. einem Künstler niemanden finden, der ein solches Gebäude kaufen
wolle.
Man solle alles dransetzen, das
Gebäude Grünrockstraße abzureißen und endlich dort mit den geplanten Maßnahmen
zu beginnen.
Herr Dr. Schmidt teilt mit, die
Verwaltung habe versucht, dem Ministerium deutlich zu machen, welche Absichten
die Verwaltung habe. Die Bezirksregierung sei ebenfalls informiert worden.
Sobald erkennbar sei, dass sich das
Ministerium gegen einen Denkmalschutz entscheide, gehe am nächsten Tag sofort
die Abrissverfügung raus.
Sollte dafür entschieden werden, müsse
man den Verfahrensweg beschreiten, den Frau Teubner-Treese beschreiben sollte.
Herr Buschkühl möchte einen Antrag
stellen, alle Denkmalbehörden aufzufordern, das Verfahren abzuschließen und das
Haus in der Grünrockstraße nicht auf die Denkmalliste zu setzen.
Dies sollte als förmlicher Beschluss
festgehalten werden.
Herr Hulvershorn erwidert darauf, dass
ein weiterer Beschluss entbehrlich sei und verweist auf die Beschlusslage. Die
Behörden seien schon entsprechend informiert worden.
Frau Teubner-Treese erklärt, es sei
zwar richtig, dass das Westfällische Amt für Denkmalpflege aufgefordert worden
sei, dass es das Eintragungsverfahren einstellen möge. Trotzdem habe es das
Recht, diesen Antrag zu stellen.
Frau Teubner-Treese stellt
grundsätzlich klar, es sei nicht der Fall, dass jemand, der ein Denkmal kaufe,
keine Rechte mehr habe. Sicherlich sei es sachgerecht, dass in Hohenlimburg
viele alte Gebäude gerettet worden seien. Sie bitte um etwas weniger Polemik.
Frau Teubner-Treese lädt ein zum Tag des offenen Denkmals.
Anschließend stellt Frau
Teubner-Treese die Wege vor, wie man zu einem Abriss des Gebäudes in der
Grünrockstraße kommen könnte. Der erste Weg sei bereits beschritten. Nun müsse
das Ministerium als oberste Denkmalbehörde nach einer Stellungnahme des
Westf.Amtes für Denkmalpflege und einem Ortstermin entscheiden.
Die zweite Möglichkeit sei, wenn die
Denkmaleigenschaften gegeben seien werde das Gebäude in die Denkmalliste
eingetragen. Stelle man jedoch anhand von Machbarkeitsstudien und
Kostenvoranschlägen fest, dass die Sanierungskosten zu hoch seien, könne ein
Antrag auf Abriss gestellt werden. Dann würde das Gebäude für die Nachwelt
lediglich dokumentiert.
Frau Fischbach fragt nach, wie schnell
denn dieser zweite Weg beschritten werden könnte.
Herr Dr. Schmidt verweist dazu auf das
Beispiel der Firma Brandt, wobei Teile des Betriebs unter Denkmalschutz
gestellt worden seien. Dort laufe gerade das Verfahren, diese Gebäudeteile
wieder aus der Liste austragen zu lassen, da das Gelände sonst nicht nutzbar
sei. Über die Dauer des Verfahrens könne er noch nichts sagen.
Herr Bleja geht auf die Befürchtung
ein, der Investor könne kurzfristig zurücktreten.
Es habe ein Gespräch mit ihm
stattgefunden. Demnach sei nicht zu befürchten, dass das Grundstück in Kürze an
die Stadt zurückgegeben werde.
Herr Eschenbach meint, man müsse dies
erst einmal so im Raum stehen lassen. Ihm ginge es nur darum, sich hier zu
einigen. Außerdem müsse man dem Investor gegenüber mit offenen Karten spielen.
Herr Hulvershorn beendet die
Diskussion mit dem Hinweis, diesen Punkt nochmals auf die Tagesordnung der
nächsten Sitzung zu setzen.
