24.08.2005 - 6.3 Ehemaliges Büchereigebäude Grünrockstraße

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Teubner-Treese erläutert, die oberste Denkmalbehörde habe einen Antrag vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege vorliegen, das Gebäude der bisherigen Bücherei in der Grünrockstraße in die Denkmalliste eintragen zu lassen.

Die Verwaltung habe dem Westf. Amt für Denkmalpflege mitgeteilt, dass die Bezirksvertretung eine solche Eintragung nicht wünsche. Seitens des Westf. Amtes für Denkmalpflege werde jedoch die Ansicht vertreten, die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Denkmalliste lägen vor. Deshalb sei das Ministerium angerufen und um Entscheidung gebeten worden. Diese Entscheidung liege noch nicht vor.

Frau Teubner-Treese erläutert das gesetzliche Verfahren und äußert sich auf Nachfrage von Herrn Hulvershorn zu den Begrifflichkeiten “obere” und “oberste Denkmalbehörde.”.

 

Herr Buschkühl meint, dass viele Hohenlimburger sicher froh wären, wenn das Gebäude gründlich saniert würde. Da das Gebäude aber sehr marode sei, Schwammbefall und Statikprobleme habe und keine Denkmalbehörde sich an einer Sanierung beteiligen würde, sei es sicherlich am besten, das Gebäude abzureißen, zumal man zur Zeit durch einen privaten Investor die Chance hätte, diesen Teil der Stadt weiterzuentwickeln.

Die Denkmalbehörden sollten darüber nachdenken, ob ein solch marodes Gebäude dauerhaft zumutbar sei.

 

Herr Leisten ist sich sicher, dass die Angelegenheit verfahrensrechtlich in Ordnung sei, jedoch sei so das Abspringen des Investors zu erwarten.

 

Herr Eschenbach meint, er hätte es für richtig gefunden, die Villa Bettermann zusammen mit dem Gebäude in der Grünrockstraße als Komplex zusammen zu verkaufen. Mit der Villa Bettermann habe man bereits ein Gebäude, welches in Schönheit verfalle.

Wenn jetzt der Bauverein bez. der Grünrockstraße einen Rückzieher mache, habe man in ein paar Jahren dort auch eine Ruine stehen. Man sollte gar nicht erst daran denken, das Haus in die Denkmalliste aufzunehmen. Herr Eschenbach verweist auf die finanziellen und planerischen Probleme von ihm bekannter Privatpersonen, die denkmalgeschütze Häuser erworben haben. Auch wenn man die Villa Bettermann günstig anbieten würde, werde man wohl außer z.B. einem Künstler niemanden finden, der ein solches Gebäude kaufen wolle.

Man solle alles dransetzen, das Gebäude Grünrockstraße abzureißen und endlich dort mit den geplanten Maßnahmen zu beginnen.

 

Herr Dr. Schmidt teilt mit, die Verwaltung habe versucht, dem Ministerium deutlich zu machen, welche Absichten die Verwaltung habe. Die Bezirksregierung sei ebenfalls informiert worden.

Sobald erkennbar sei, dass sich das Ministerium gegen einen Denkmalschutz entscheide, gehe am nächsten Tag sofort die Abrissverfügung raus.

Sollte dafür entschieden werden, müsse man den Verfahrensweg beschreiten, den Frau Teubner-Treese beschreiben sollte.

 

Herr Buschkühl möchte einen Antrag stellen, alle Denkmalbehörden aufzufordern, das Verfahren abzuschließen und das Haus in der Grünrockstraße nicht auf die Denkmalliste zu setzen.

Dies sollte als förmlicher Beschluss festgehalten werden.

 

Herr Hulvershorn erwidert darauf, dass ein weiterer Beschluss entbehrlich sei und verweist auf die Beschlusslage. Die Behörden seien schon entsprechend informiert worden.

 

Frau Teubner-Treese erklärt, es sei zwar richtig, dass das Westfällische Amt für Denkmalpflege aufgefordert worden sei, dass es das Eintragungsverfahren einstellen möge. Trotzdem habe es das Recht, diesen Antrag zu stellen.

Frau Teubner-Treese stellt grundsätzlich klar, es sei nicht der Fall, dass jemand, der ein Denkmal kaufe, keine Rechte mehr habe. Sicherlich sei es sachgerecht, dass in Hohenlimburg viele alte Gebäude gerettet worden seien. Sie bitte um etwas weniger Polemik. Frau Teubner-Treese lädt ein zum Tag des offenen Denkmals.

Anschließend stellt Frau Teubner-Treese die Wege vor, wie man zu einem Abriss des Gebäudes in der Grünrockstraße kommen könnte. Der erste Weg sei bereits beschritten. Nun müsse das Ministerium als oberste Denkmalbehörde nach einer Stellungnahme des Westf.Amtes für Denkmalpflege und einem Ortstermin entscheiden.

Die zweite Möglichkeit sei, wenn die Denkmaleigenschaften gegeben seien werde das Gebäude in die Denkmalliste eingetragen. Stelle man jedoch anhand von Machbarkeitsstudien und Kostenvoranschlägen fest, dass die Sanierungskosten zu hoch seien, könne ein Antrag auf Abriss gestellt werden. Dann würde das Gebäude für die Nachwelt lediglich dokumentiert.

 

Frau Fischbach fragt nach, wie schnell denn dieser zweite Weg beschritten werden könnte.

 

Herr Dr. Schmidt verweist dazu auf das Beispiel der Firma Brandt, wobei Teile des Betriebs unter Denkmalschutz gestellt worden seien. Dort laufe gerade das Verfahren, diese Gebäudeteile wieder aus der Liste austragen zu lassen, da das Gelände sonst nicht nutzbar sei. Über die Dauer des Verfahrens könne er noch nichts sagen.

 

Herr Bleja geht auf die Befürchtung ein, der Investor könne kurzfristig zurücktreten.

Es habe ein Gespräch mit ihm stattgefunden. Demnach sei nicht zu befürchten, dass das Grundstück in Kürze an die Stadt zurückgegeben werde.

 

Herr Eschenbach meint, man müsse dies erst einmal so im Raum stehen lassen. Ihm ginge es nur darum, sich hier zu einigen. Außerdem müsse man dem Investor gegenüber mit offenen Karten spielen.

 

Herr Hulvershorn beendet die Diskussion mit dem Hinweis, diesen Punkt nochmals auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.

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