24.08.2005 - 6.1 Genehmigungen für Handwerker in der Fußgängerzone

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Hulvershorn informiert über das Gespräch mit dem Geschäftsführer der Handwerkskammer, der diesen Vorschlag sehr begrüßt.

Jahresbezogene Genehmigungen gebe es auch bereits in anderen Gemeinden. Die Korrespondenz mit dem Leiter des Ordnungsamtes sei begonnen.

 

Herr Buschkühl sieht dies als dringend notwendige Maßnahme und erläutert dies anhand eines Beispiels eines dringend erforderlichen handwerklichen Einsatzes mit Materialtransport.

 

Herr Palsherm möchte wissen, was unter dem Begriff “vorübergehend” zu verstehen sei.

 

Herr Hulvershorn antwortet, dies bedeute, bis die Arbeit beendet sei.

 

Darin sieht Herr Palsherm das Problem. Eventuell könne diese Genehmigung dazu missbraucht werden, während eines Einkaufs günstig zu parken. Außerdem könne die Feuerwehr behindert werden. Vielleicht müsse der Begriff “vorübergehend” auf eine halbe Stunde festgelegt werden, da eine Missbrauchskontrolle schwierig sei.

 

Herr Hulvershorn gibt Herrn Palsherm generell Recht, nennt jedoch Gegenbeispiele für Handwerkereinsätze bei Dringlichkeit, die durch einzuholende Genehmigungen verzögert würden. Das sei nicht in Ordnung.

 

Herr Eschenbach äußert Bedenken, er sei eigentlich gegen diesen Vorschlag gewesen. Aber vielleicht bestehe ja die Möglichkeit, über die IHK Kontrolle und Prüfung durchführen zu lassen.

 

Herr Buschkühl wendet ein, es dürften nur Handwerker in die Fußgängerzone fahren, die Kundenaufträge umgehend ausführen müssten. Dabei dürfte es sich nicht um planbare Aufträge handeln, sondern eher um Hilfestellung in Notsituationen.

 

Herr Leisten bekräftigt, dass ein nachweisbarer Auftrag vorliegen müsse.

 

Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, man befinde sich in einem schwierigen Bereich, in welchem schon das kleinste Nachgeben Missbrauch hervorrufen könne.

Eine intelligente Lösung müsse gesucht werden, die zwar den Bürokratieabbau fördern solle, jedoch auch restriktiv sein müsse.

 

Frau Kabeck weist auf die Vorreiterrolle der Stadt Hagen hin. Es gebe bereits Ausnahmegenehmigungen für Handwerker. Zwar nicht in Fußgängerzonen, jedoch könnten bis zu zehn Fahrzeuge auf eine Genehmigung genutzt werden, was diese Ausnahmegenehmigungen sehr preiswert mache. Mit diesen Genehmigungen für Handwerker dürfe bereits gebührenfrei an Parkscheinautomaten geparkt werden, auf Anwohnerparkplätzen, und im eingeschränkten Halteverbot. Im Fußgängerbereich müsse man damit sehr vorsichtig sein, um die Kontrolle nicht zu verlieren. Ausnahmegenehmigungen könnten zudem im Bedarfsfall jederzeit per Telefon eingeholt werden. Außerdem sollten alle Fußgängerzonen gleich behandelt werden.

Herr Grunwald ergänzt dazu, dass Handwerker im Eileinsatz bislang von der Polizei nicht zur Kasse gebeten worden wären. Niemand seiner Mitarbeiter werde sich in den besprochenen Fällen auf die Formalien zurückziehen. Er sehe die Gefahr, dass bei einer zu starken Liberalisierung die Fußgängerzone zu viel befahren würde.

 

Herr Sondermeyer weist darauf hin, dass die Fußgängerzone keine Straße sei. Wo wolle man die Grenze ziehen?

Der Rat solle sich mit der Angelegenheit befassen, da Hagen ja mehrere Fußgängerzonen habe und man sich auch um eine Einheitlichkeit bemühen solle.

 

Herr Buschkühl bestätigt, dass die Polizei in Hagen Augenmaß beweise.

Herr Buschkühl möchte den Beschlussvorschlag um den Begriff “Notsituation” ergänzen.

 

Der so erweiterte Antrag wird ohne weitere Diskussion zur Beschlussfassung gestellt.

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten, Handwerksbetrieben allgemein zu genehmigen, mit ihren Betriebsfahrzeugen die Fußgängerzone Hohenlimburg befahren und auch vorübergehend abstellen zu dürfen, um in Notsituationen Kundenaufträge umgehend, sachgerecht und kostensparend erfüllen zu können.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 8

Dagegen:

 6

Enthaltungen:

 0

 

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