24.08.2005 - 6.1 Genehmigungen für Handwerker in der Fußgängerzone
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 24.08.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Hulvershorn informiert über das
Gespräch mit dem Geschäftsführer der Handwerkskammer, der diesen Vorschlag sehr
begrüßt.
Jahresbezogene Genehmigungen gebe es
auch bereits in anderen Gemeinden. Die Korrespondenz mit dem Leiter des
Ordnungsamtes sei begonnen.
Herr Buschkühl sieht dies als dringend
notwendige Maßnahme und erläutert dies anhand eines Beispiels eines dringend
erforderlichen handwerklichen Einsatzes mit Materialtransport.
Herr Palsherm möchte wissen, was unter
dem Begriff “vorübergehend” zu verstehen sei.
Herr Hulvershorn antwortet, dies
bedeute, bis die Arbeit beendet sei.
Darin sieht Herr Palsherm das Problem.
Eventuell könne diese Genehmigung dazu missbraucht werden, während eines
Einkaufs günstig zu parken. Außerdem könne die Feuerwehr behindert werden.
Vielleicht müsse der Begriff “vorübergehend” auf eine halbe Stunde
festgelegt werden, da eine Missbrauchskontrolle schwierig sei.
Herr Hulvershorn gibt Herrn Palsherm
generell Recht, nennt jedoch Gegenbeispiele für Handwerkereinsätze bei
Dringlichkeit, die durch einzuholende Genehmigungen verzögert würden. Das sei
nicht in Ordnung.
Herr Eschenbach äußert Bedenken, er
sei eigentlich gegen diesen Vorschlag gewesen. Aber vielleicht bestehe ja die
Möglichkeit, über die IHK Kontrolle und Prüfung durchführen zu lassen.
Herr Buschkühl wendet ein, es dürften
nur Handwerker in die Fußgängerzone fahren, die Kundenaufträge umgehend
ausführen müssten. Dabei dürfte es sich nicht um planbare Aufträge handeln,
sondern eher um Hilfestellung in Notsituationen.
Herr Leisten bekräftigt, dass ein
nachweisbarer Auftrag vorliegen müsse.
Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, man
befinde sich in einem schwierigen Bereich, in welchem schon das kleinste
Nachgeben Missbrauch hervorrufen könne.
Eine intelligente Lösung müsse gesucht
werden, die zwar den Bürokratieabbau fördern solle, jedoch auch restriktiv sein
müsse.
Frau Kabeck weist auf die
Vorreiterrolle der Stadt Hagen hin. Es gebe bereits Ausnahmegenehmigungen für
Handwerker. Zwar nicht in Fußgängerzonen, jedoch könnten bis zu zehn Fahrzeuge
auf eine Genehmigung genutzt werden, was diese Ausnahmegenehmigungen sehr
preiswert mache. Mit diesen Genehmigungen für Handwerker dürfe bereits
gebührenfrei an Parkscheinautomaten geparkt werden, auf Anwohnerparkplätzen,
und im eingeschränkten Halteverbot. Im Fußgängerbereich müsse man damit sehr
vorsichtig sein, um die Kontrolle nicht zu verlieren. Ausnahmegenehmigungen
könnten zudem im Bedarfsfall jederzeit per Telefon eingeholt werden. Außerdem
sollten alle Fußgängerzonen gleich behandelt werden.
Herr Grunwald ergänzt dazu, dass
Handwerker im Eileinsatz bislang von der Polizei nicht zur Kasse gebeten worden
wären. Niemand seiner Mitarbeiter werde sich in den besprochenen Fällen auf die
Formalien zurückziehen. Er sehe die Gefahr, dass bei einer zu starken
Liberalisierung die Fußgängerzone zu viel befahren würde.
Herr Sondermeyer weist darauf hin,
dass die Fußgängerzone keine Straße sei. Wo wolle man die Grenze ziehen?
Der Rat solle sich mit der
Angelegenheit befassen, da Hagen ja mehrere Fußgängerzonen habe und man sich
auch um eine Einheitlichkeit bemühen solle.
Herr Buschkühl bestätigt, dass die
Polizei in Hagen Augenmaß beweise.
Herr Buschkühl möchte den
Beschlussvorschlag um den Begriff “Notsituation” ergänzen.
Der so erweiterte Antrag wird ohne
weitere Diskussion zur Beschlussfassung gestellt.
