24.08.2005 - 5.5 Piktogramm Tempo 30 im Einfahrtsbereich Vormber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Kabeck erläutert die grundsätzlichen Regelungen. Wenn eine ehrenamtliche Gruppe oder Person sich an sie wende, würde eine Genehmigung für ein Piktogramm erteilt. Dann müsse für den Antrag keine Gebühr entrichtet werden. Das Piktogramm werde immer vom Antragsteller bezahlt.

Vielleicht fände sich ja im vorliegenden Fall noch eine ehrenamtliche Person, die den Antrag stellen könnte.

 

Herr Palsherm erkundigt sich, ob man nicht die allseits bekannten kleinen, dreieckigen Schilder mit der Aufschrift “Spielende Kinder” an die Laternen hängen könne.

 

Frau Kabeck meint, diese Schilder würden vermehrt aufgehängt, jedoch seien dies keine Schilder nach der Straßenverkehrsordnung (StVO). Erboste Anwohner meldeten sich öfter bei der Verwaltung und verlangten, dass diese Schilder wieder von den Laternen abgehängt werden sollen.

Diese Schilder können von der Verwaltung keinesfalls verordnet oder aufgehängt werden. Dort, wo sie hängen, könne man sie höchstens dulden.

 

Herr Reinke weist darauf hin, dass in dem genannten Straßenbereich diese Schilder bereits hängen.

 

Auf Nachfrage hält Herr Palsherm den Beschlussvorschlag nicht aufrecht.

 

Frau Kabeck äußert sich noch einmal zur Gebührenerhebung für Piktogramme.

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten, hier entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen