24.08.2005 - 5.5 Piktogramm Tempo 30 im Einfahrtsbereich Vormber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 24.08.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Kabeck erläutert die
grundsätzlichen Regelungen. Wenn eine ehrenamtliche Gruppe oder Person sich an
sie wende, würde eine Genehmigung für ein Piktogramm erteilt. Dann müsse für
den Antrag keine Gebühr entrichtet werden. Das Piktogramm werde immer vom
Antragsteller bezahlt.
Vielleicht fände sich ja im
vorliegenden Fall noch eine ehrenamtliche Person, die den Antrag stellen
könnte.
Herr Palsherm erkundigt sich, ob man
nicht die allseits bekannten kleinen, dreieckigen Schilder mit der Aufschrift
“Spielende Kinder” an die Laternen hängen könne.
Frau Kabeck meint, diese Schilder
würden vermehrt aufgehängt, jedoch seien dies keine Schilder nach der
Straßenverkehrsordnung (StVO). Erboste Anwohner meldeten sich öfter bei der
Verwaltung und verlangten, dass diese Schilder wieder von den Laternen
abgehängt werden sollen.
Diese Schilder können von der
Verwaltung keinesfalls verordnet oder aufgehängt werden. Dort, wo sie hängen,
könne man sie höchstens dulden.
Herr Reinke weist darauf hin, dass in
dem genannten Straßenbereich diese Schilder bereits hängen.
Auf Nachfrage hält Herr Palsherm den
Beschlussvorschlag nicht aufrecht.
Frau Kabeck äußert sich noch einmal
zur Gebührenerhebung für Piktogramme.
