24.08.2005 - 3.2 Befestigung der Wasserführung des Wildwasserparks
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- sh. Tischvorlage
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 24.08.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Dr. Schmidt verweist auf die
vorliegende schriftliche Stellungnahme und erläutert die Hauptprobleme wie
Festigkeit des Dammes und die Abschwemmung bei Hochwasser.
Herr Sondermeyer spricht die
Beteiligung der Werkhof GmbH an den Befestigungsarbeiten an.
Er äußert Bedenken, ob es sich nicht
eigentlich um Arbeiten handelt, die durch Fachfirmen erledigt werden müssten
und verweist auf das Sozialgesetzbuch. Demnach dürfe der erste Arbeitsmarkt
nicht ausgebootet werden.
Herr Dr. Schmidt weist ausdrücklich
darauf hin, dass Arbeiten, die von der Stadt Hagen finanziert werden, unter
rechtlich einwandfreien Bedingungen ausgeführt werden.
Herr Hulvershorn macht auf einen
möglichen Widerspruch zwischen den Absätzen eins und drei des Schreibens von 52
aufmerksam. Was stimme denn nun? Sei eine Befestigung nun nötig, oder nicht?
Herr Dr. Schmidt erläutert, dass es
sich inhaltlich bei Absatz eins um die Grundsubstanz handele, bei Abschnitt
drei seien jedoch Teilabschnitte des Kronenbereichs gemeint.
Dies sei wohl etwas missverständlich
ausgedrückt.
Herr Buschkühl teilt die rechtlichen
Bedenken von Herrn Sondermeyer. Man müsse sehr vorsichtig sein, Arbeiten in den
zweiten Arbeitsmarkt zu verlagern, um die Auftragslage der regulären Firmen
nicht zu verschlechtern.
Herr Sondermeyer fragt nach, wie es
sein könne, dass eine Firma mit 1€-Kräften mit Handwerksbetrieben
konkurrieren könne. Er bitte darum, dass diese Aussage in das Protokoll
aufgenommen werde.
Herr Hulvershorn weist darauf hin,
dass alle wichtigen Punkte ins Protokoll aufgenommen werden.
Herr Hulvershorn schlägt vor, den
Bericht zur Kenntnis zu nehmen und zunächst die Testergebnisse abzuwarten.
