08.10.2013 - 3 Haushaltsplanberatung inkl. Bildungspauschale
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Di., 08.10.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:09
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Glörfeld von der Kämmerei führt ins Thema ein und erläutert die für den Schulbereich wichtigen Punkte. Er bittet angesichts der, seitens der Aufsichtsbehörde geforderten, weiterhin sehr umfangreichen Sparbemühungen darum, dass der Schulausschuss den vorliegenden Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2014/2015 sowie den Haushaltssanierungsplan für 2014 beschließen möge. Frau Neuhaus und Herr Peters wollen dies in 1. Lesung behandelt wissen, um sich noch in den Fraktionen beraten zu können.
Herr Dr. Schmidt schlägt vor, zuerst die Bildungspauschale näher zu betrachten und dann auf die anderen Punkte näher einzugehen. Herr Glörfeld geht sodann auf die neue Darstellung der Bildungspauschale (s. Seiten 136 und 137 des für den Schulbereich gefertigten Auszugs aus dem Haushaltsplan-Entwurf) ein. Aufgrund der neuen Bewirtschaftungsmöglichkeit der Bildungspauschale, wonach sie nunmehr auch für Mietzahlungen des Fachbereichs Bildung an die GWH Immobilienbetrieb der Stadt Hagen verwendet werden kann, sei die Kämmerei aufgrund der politischen Willensbildung dazu übergegangen, dies so zu handhaben. Insgesamt 9,2 Mio. Euro fallen derzeit jährlich an Mieten für Schulgebäude an, wovon bis zu 7,5 Mio. Euro aus der Bildungspauschale finanziert werden könnten. Den konsumtiven Bereich ausgenommen, sollen alle investiven Mittel erst einmal zur Zahlung des Mietzinses genutzt werden. Herr Dr. Schmidt verdeutlicht, dass Einsparungen bei Mieten nur durch Aufgabe von Gebäuden erzielt werden können.
Herr Glörfeld versichert auf Nachfrage von Herrn Dr. Schmidt, dass die investiven Mittel, die in der ausliegenden und dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Auflistung genannt sind, in den nächsten Jahren auch für die entsprechenden Zwecke zur Verfügung stehen und jederzeit bewirtschaftet werden können. Frau Neuhaus ergänzt, dass der Stadtkämmerer ihr gegenüber dieses Vorgehen ausdrücklich bestätigt habe. Frau Neuhaus besteht darauf, dass der Schulausschuss auch weiterhin das Recht haben sollte, auf jede einzelne Schule zugreifen und die notwendigen Maßnahmen für jeden Einzelfall beschließen zu können. In der anschließenden Diskussion, an der sich Frau Neuhaus, Herr Breddermann, Herr Dr. Bücker und Herr Dr. Schmidt beteiligen, beantwortet Herr Glörfeld die aufkommenden Fragen. Der Schulausschuss nimmt den vorliegenden Entwurf in 1. Lesung zur Kennnis und will in der nächsten Sitzung am 12. November darüber abstimmen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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102,6 kB
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