22.06.2005 - 7.10 Bebauungsplan Nr. 11/99 (516), Teil 1 - Ortsein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.10
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 22.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen
zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden
Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs.6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt
den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan
Nr. 11/99 (516), Teil 1 – Ortseingang Reh - , mit den in der Vorlage
beschriebenen geringfügigen Änderungen und die Begründung vom 30.05.2005 gemäß
§ 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I
S.2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I
S.13590) ihn Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs.2 Satz 1
BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 30.05.05 sind Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 11/99; Teil 1 - Ortseingang Reh - liegt in
der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 1 und Flur 14.
Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft:
Þ im Westen vom Grundstück der Feuerwache Ost unter
Einbeziehung der Verbandsstraße bis in Höhe des Ein- und Ausfahrtsbereiches
der Autobahn A 46,
Þ im Süden parallel zum Ein- und Ausfahrtsbereich
der Autobahn A 46, weiter in östliche Richtung unter Einbeziehung der Straßen
Alter Reher Weg und Auf dem Bauloh bis zum Einmündungsbereich Wieckenhof,
Þ im Osten parallel zu den Flurstücken 828, 829 und
17 bis zum Mündungsbereich Alter Reher Weg / Wannebachstraße und
Þ von diesem Punkt aus wieder nach Westen unter
Einbeziehung der Straßenflächen Alter Reher Weg und Am Paulshof bis zur
Verbandsstraße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig
dargestellt.
