07.11.2013 - 1 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Do., 07.11.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Röspel eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.
Vor Eintritt in die Tagesordnung setzt er TOP 5, Neufassung der Gebührenordnung der Stadtbücherei Hagen, von der Tagesordnung ab, da die Vorlage nicht abschließend bearbeitet werden konnte.
Er erinnert an die Bitte von Herrn Fritzsche aus der letzten Sitzung, demnach sollte in jeder Sitzung über den Sachstand der Rechtsformänderung des Theaters berichtet werden. Herr Fuchs habe eine Mitteilung zu diesem Thema zu machen.
Herr Fuchs berichtet kurz über den aktuellen Stand der Umsetzungsschritte der Rechtsformänderung. Diese Mitteilung wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Herr Röspel unterbricht den TOP Mitteilungen und möchte TOP 3, Neue Erkenntnisse zur Blätterhöhle, vorziehen, weil Herr Dr. Orschiedt anderweitig terminlich gebunden ist.
Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Dr. Orschiedt berichtet Frau Dr. Schulte über die spektakulären Kunstfunde in München. Es gebe durchaus potenzielle Verbindungen zu Hagen, über diesen Sachstand möchte sie informieren. Es seien 1407 Werke in einer Münchner Privatwohnung gefunden worden. Seit einiger Zeit erforsche eine Berliner Kunsthistorikerin, aus welchen Sammlungen bestimmte Werke an welche Orte gelangt sind. Vermutlich handele es sich bei dem Fund um Werke aus der Aktion Entartete Kunst aus dem Jahr 1937. In Hagen habe es 1937 zwei dieser Beschlagnahmungsaktionen im damaligen städtischen Hagener Kunstmuseum gegeben. Die Frage sei nun, ob sich möglicherweise auch Kunstwerke aus den Hagener Beschlagnahmungsaktionen unter den Funden befinden.
Listen über die einzelnen Kunstwerke gebe es derzeit noch nicht. Es sei wichtig, bei den einzelnen Werken zwischen der sog. Entarteten Kunst und der Raubkunst zu unterscheiden. Dies sei bedeutend für die unterschiedliche Rechtsgrundlage für die Rückgabe der Kunstwerke. Bisher gebe es keine rechtliche Handhabe für öffentliche Museen, ihre Kunst zurück zu fordern.
In Hagen habe man die besondere Lage, dass nicht nur durch Listen nachgewiesen werden kann, welche Werke damals beschlagnahmt wurden, sondern man verfüge auch über Fotoalben, in denen die Werke fotografisch erfasst worden sind. Sollten also Werke in der Münchner Sammlung auftauchen, die möglicherweise einen Bezug zu Hagen haben, könnte man diese sehr gut identifizieren. Derzeit gehe sie aber davon aus, dass diese Forschungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.
Herr Röspel bedankt sich für den aktuellen Bericht.
Frau Nigbur-Martini fragt, wie die Chancen einzuschätzen sind, diese Kunstwerke zurückzubekommen.
Frau Dr. Schulte wiederholt, die aktuelle Rechtslage erlaube keine Rückforderungen von Kunstwerken.
Herr Fritzsche fragt, wie viele Werke damals aus Hagen entfernt wurden.
Frau Dr. Schulte antwortet, die Angaben dazu seien sehr unterschiedlich. So beinhalten die Hagener Alben ca. 180 Fotos, andere Berichte sprechen aber von 400 bis 500 Werken.
Herr Fritzsche fragt, zu welchem Zeitpunkt die Fotodokumentation entstanden sei.
Frau Dr. Schulte antwortet, es lasse sich ein zeitlicher Zusammenhang mit der Aktion Entartete Kunst erkennen.
Herr Dücker fragt, ob Frau Dr. Schulte als anerkannte Spezialistin für die Kunst von Christian Rohlfs der Berliner Kunsthistorikerin ihre Hilfe anbieten könnte, um dann eine Chance zu haben, die Hagener Bilder zurück zu bekommen.
Frau Dr. Schulte geht davon aus, dass sicher viele Kunsthistoriker diese Hilfe gerne anbieten würden, es sei aber nicht realistisch zu glauben, dadurch einen Zugang zu diesen Werken zu erhalten.
Herr Dücker denkt, dass es seinerzeit mutig war, eine Dokumentation der beschlagnahmten Werke zu erstellen.
Frau Dr. Schulte meint, diese Tatsache stehe wahrscheinlich eher mit einem äußerst linientreuen Museumsdirektor und dessen Engagement in Verbindung.
Herr Dr. Fischer hat die Berichterstattung zu diesem Thema genau verfolgt und hält es für richtig, die Listen nicht zu veröffentlichen, dadurch könne verhindert werden, dass spezialisierte amerikanische Juristen diesen Kunstmarkt abfischen und Erfolgshonorare einheimsen. Der Oberstaatsanwalt aus Augsburg habe aber auch gesagt, dass man auf Anforderungen warte. Daher dürfe die Stadt Hagen den richtigen Zeitpunkt nicht versäumen.
Zudem sei im WDR 5 gesagt worden, der Kunsthändler Gurlitt habe seinerzeit auch Kunstwerke legal erworben, dies mache die Angelegenheit noch komplizierter.
Frau Dr. Schulte kann das bestätigen. Sie plädiert auch dafür, Geduld zu haben bis die Listen veröffentlicht werden.
Herr Röspel bedankt sich bei Frau Dr. Schulte für diesen Bericht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
21,2 kB
|
