25.09.2013 - 2 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Steuber erklärt, dass es sicher interessant sei, zu erfahren, wie viele Bürger das Betreuungsgeld für ihre Kinder ab dem 01.08.2013 beantragt hätten. Das seien rund 90 Familien. Das sei bis dato keine hohe Zahl. Es gebe eine wöchentliche Statistik des Versorgungsamtes Dortmund.

 

Weiterhin berichtet er über eine Mitteilung des Städtetages bezüglich der Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW in Sachen Realisierung des Rechtsanspruchs eines Betreuungsplatzes entweder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Hierbei habe sich das Oberverwaltungsgericht auch mit der Frage beschäftigt, ob die Kindertagespflege eine adäquate Alternative sei. Hierbei sei festgestellt worden, dass die Kindertagespflege eindeutig eine gleichwertige  Alternative sei. Außerdem sei die Frage der Zumutbarkeit der Wegstreckenentfernung erörtert worden. Dem Urteil sei zu entnehmen, dass eine Wegstrecke von einer halben Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar sei.

 

Herr Dr. Schmidt ergänzt, dass der Städtetag darüber informiert habe, dass in vielen Städten Tagesmütter Zuzahlungen verlangten. Daher verlangten einige Eltern von der Kommune die Erstattung dieses Differenzbetrages. Es gebe wohl inzwischen Bescheide vom Land, die in diesen Fällen, in denen eine Zuzahlung verlangt werde, die Gleichwertigkeit Kindertagesstätte und Tagesmütter verneinten.   

Im neuen KiBiz solle ein Zuzahlungsverbot verankert werden. Es handele sich um eine äußert schwierige Materie.

 

Herr Goldbach berichtet, dass das vom Bund finanzierte Projekt „Regionales Übergangsmanagement Schule und Beruf“ planmäßig zum 31. August ausgelaufen sei. Es habe sich gelohnt. Man mache mit dem Landesprogramm nahtlos weiter.

 

Weiterhin informiert er über den Stand der „Suchtberatung unter einem Dach“.  

 

Er weist auf eine Ausstellung zum Thema Kinderschutz, die gleich unten im Rathaus eröffnet würde.

 

An der Hauptschule Remberg finde heute Abend außerdem eine Veranstaltung des Kommunalen Integrationszentrums statt, bei der Hagener Schüler ein Buch veröffentlichten.    

 

Herr Strüwer nimmt Bezug auf die Mitteilung von Herr Steuber zum Thema Betreuungsgeld. Er fragt, ob Herr Steuber einen Überblick darüber habe, wie viele Kinder, die einen Anspruch hätten, sich derzeit in einer Kindertageseinrichtung befänden. 

Außerdem würde ihn die  Zahl derer interessieren, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld hätten, weil sich ihre Kinder derzeit nicht in einer Kindertageseinrichtung befänden, die aber kein Betreuungsgeld beantragt hätten.

 

Herr Steuber erwidert, dass die Frage nicht an Ort und Stelle beantwortet werden könne. Er gehe aber davon aus, dass man das ermitteln könne.

 

Herr Dr. Brauers nennt weitere Voraussetzungen für die Beantragung des Betreuungsgeldes. Es handele sich daher um einen kleinen Kreis von Kindern, die für die Bewilligung des Betreuungsgeldes in Frage kämen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

„Bis zum 30.9.2013 lagen für Hagen 111 Anträge auf Betreuungsgeld im gemeinsamen Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen vor. Betreuungsgeld kann beantragt werden für Kinder, die

 

a) nach dem 31.7.2012 geboren sind,

b) älter sind als 14 Monate (das Gesetz definiert nur ganz wenige Ausnahmetatbestände hiervon) und

c) jünger sind als 3 Jahre.

 

Aus a) und b) folgt, dass bis zum 30.9.2013 noch für (fast) kein Kind Betreuungsgeld gezahlt wurde. Erst ab Oktober 2013 werden für die ersten Kinder die Zahlungen aufgenommen. In 2014 und 2015 wird der Fachbereich 55 dem JHA stichtagbezogen mit der Zahl der

- 14 bis 36 Monate alten Kinder in Hagen,

- 14 bis 36 Monate alten Kinder in einer Kita bzw in Kindertagesbetreuung und

- Kinder, für die Betreuungsgeld gezahlt wird

 

einen Überblick geben über die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes.“ 

 

 

 

Frau Burghardt lädt die Anwesenden zur 40-Jahr-Feier des Kinderschutzbundes Hagen ein, die am 04. 12.2013 im Sparkassenkarree stattfinde.

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