25.09.2013 - 15 Anfragen nach § 18 der GeschO des Rates

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Wortprotokoll

Frau Biedermann möchte wissen, ob im letzten beitragsfreien Kindergartenjahr eine Sperre für diejenigen existiere, die zuvor keine 45 Stunden in Anspruch genommen hätten und im letzten Kindergartenjahr auf 45 Stunden aufstocken wollten.

Es sei ihr zugetragen worden, dass diese Möglichkeit nicht bestehe.

 

Frau Versteeg-Schulte verspricht, das zu recherchieren.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

„Zu Ihrer Anfrage bzgl. der Deckelung der 45 Std.-Plätze im letzten und beitragsfreien Kindergartenjahr kann ich Ihnen mitteilen, dass im Rahmen der Jugendhilfeplanung veränderte Betreuungsbedarfe zu längeren Betreuungsbedarfen berücksichtigt werden können. Eine Steigerung der wöchentlichen Betreuungszeit auf 45 Stunden gegenüber dem Vorjahr sind daher auch im letzten Kindergartenjahr grundsätzlich möglich. Die landesrechtliche Vorgabe im Rahmen der zweiten Stufe der KiBiz-Revision gibt allerdings eine Begrenzung auf 4 v. H. gegenüber dem Vorjahr vor, um auszuschließen, dass eine Ausweitung der Betreuungszeiten lediglich aufgrund der Beitragsfreiheit unabhängig vom Bedarf eintritt.

Nach dem zuvor beschriebenen Sachverhalt ist also die erteilte Auskunft der Kita-Leitung grundsätzlich richtig, der zu prüfende Einzelfall macht eine Aufstockung möglich, wenn es sich z.B. um berufliche oder soziale Aspekte bei den Eltern handelt

 

 

Herr Reinke berichtet, dass von Seiten der Spielplatzpaten die Frage an ihn herangetragen worden sei, ob es vom Spielplatz Weizenkamp noch Geräte gebe, die noch nicht verfügt seien und möglicherweise für  andere Spielplätze zur Verfügung stünden.

 

Herr Goldbach antwortet, dass bis auf zwei oder drei Geräte alle zugeteilt seien. Es gebe eine aktualisierte Liste der Standorte der Geräte, die der Bezirksvertretung Mitte zugestellt worden sei. Diese könne dem Protokoll beigefügt werden könnte.

 

Herr Reinke teilt mit, dass es eine Anfrage für einen Spielplatz in Dahl gewesen sei. Dort sei es um kleinere Geräte gegangen.

 

Herr Strüwer berichtet in dem Zusammenhang, dass er einen Hinweis eines ehrenamtlichen Helfers des Kinderschutzbundes bekommen habe. Dieser habe deutlich gemacht, dass man bei den städtischen Kinderspielplätzen auch darauf achten solle, dass dort Spielmöglichkeiten für behinderte Kinder zur Verfügung stünden. 

Der Betroffene habe auch angeboten, sich als Spielplatzpate für diese Geräte zur Verfügung zu stellen.

 

Er bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang darzustellen, welche Möglichkeiten sie sehe, zukünftig speziell auf die Bedürfnisse von behinderten Kindern und Jugendlichen einzugehen.

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Anlagen

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