15.05.2013 - 11 Sicherung der Schulsozialarbeit

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Klos-Eckermann erläutert die Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich der Sicherung der Schulsozialarbeit.

 

Herr Goldbach teilt mit, dass der Bundesrat am 03. Mai den Antrag zur Änderung des § 24 SGB II einiger Bundesländer beschlossen habe.  Dieser beinhalte, dass die Finanzierung aus Bundesmitteln der Schulsozialarbeit weitergeführt werde. Das müsse nun dem Bundestag wegen der Eilbedürftigkeit innerhalb  von drei Wochen von der Bundesregierung vorgelegt werden. Das  Ergebnis müsse abgewartet werden.

 

Bezüglich der Fragestellungen der Anfrage erklärt er, dass man pro Jahr

ca. 1,28 Millionen Euro bekommen habe. Das gelte für die Jahre 2011, 2012 und 2013. Man habe von der finanziellen Förderung Kenntnis bekommen im April/Mai des Jahres 2011. Man habe seinerzeit vor der Sommerpause den Auftrag bekommen, tätig zu werden. Nach allen Vorarbeiten sei der Beginn dann der 01.01.2012 gewesen. Die Mittel, die theoretisch im Jahr 2011 zur Verfügung gestanden hätten, hätten nicht in Anspruch genommen werden können. Für die Jahre 2012 und 2013 würden die Mittel zu 100 % verausgabt. Es gebe bei anderen Kommunen durchaus das Verfahren, Gelder, die in 2011 nicht verausgabt worden seien, wieder zu verausgaben. In Hagen habe man keine Mittel, da das Haushaltsjahr 2011 abgeschlossen sei und Rückstellungen nicht gebildet worden seien. Man habe einen kleinen Akzent gesetzt in dem Gesamtkonzept „Frühe Hilfen“. Dort seien 120.000 Euro für Maßnahmen der Schulsozialarbeit an Schwerpunktschulen vorhanden. Das stelle einen Teil des Gesamtkonzeptes „Frühe Hilfen und Präventive Angebote“ dar.

 

Frau Klos-Eckermann macht deutlich, dass diese Antwort nicht zufriedenstellend sei.

Sie schlägt vor, dass die Verwaltung ein Konzept erarbeite, wie man mit diesem Geld, das man ja bekommen habe, längerfristig und nachhaltig Projekte aus den „Frühen Hilfen“ unterstütze.

 

Herr Strüwer erinnert daran, dass die Fördermittel der Bundesregierung zeitlich befristet gewesen seien bis zum Jahr 2013. Herr Goldbach habe in seinem Vortrag deutlich gemacht, dass eine Verausgabung der Mittel in 2011  so gut wie gar nicht möglich gewesen sei. Man habe damals eine Vorlage zur Beratung vorliegen gehabt, in der von einer Summe von rund 2 Millionen Euro die Rede gewesen, die an Kosten entstünden und dass diese bis 2013 gedeckt seien. Das sei seinerzeit die Beschlusslage gewesen. Jetzt in irgendeiner Weise eine wünschenswerte, aber dennoch freiwillige Leistung zu beschließen, halte er für unmöglich. Freiwillige Leistungen könnten nur in Absprache mit dem Regierungspräsidenten erfolgen. Dabei müsse gleichzeitig dafür Sorge getragen werden, dass der Betrag an anderer Stelle eingespart würde. Er selbst sei auch sehr unzufrieden mit der Situation. Sinn und Wert der Schulsozialarbeit seien unbestritten. Er persönlich setze mehr darauf, dass man dort auf politischem Weg zu einer entsprechenden Besserstellung komme, die auch eine Kontinuität habe. Es gehe um mehr als 21 Arbeitsverträge, die im Raum stünden. Wie sei die Situation der Mitarbeiter? Sei dort eine Verlängerung der Arbeitsverträge überhaupt möglich?

 

Herr Steuber weist bezüglich der „Frühen Hilfen“ darauf hin, dass der Rat beschlossen habe, in diesem Jahr mit einem Betrag von 800.000 Euro zu starten. Dort gelte auch die Haushaltsproblematik, dass dieser Betrag erst zu 60 % freigegeben sei. Für die Folgejahre sei noch nichts entschieden. Man habe für 2014/2015 keinen Haushaltsbeschluss. Der Hinweis sei gut und würde ggf. auch bei der Bezirksregierung helfen, wenn man die Mittel, die man in 2011 bekommen habe, quasi als Finanzierungsmittel für diese „Frühen Hilfen“ verwenden könnte. In der nächsten Woche werde man darüber diskutieren.

Im Hinblick auf personalwirtschaftliche Fragen teilt er mit, dass eine Verlängerung der Verträge hohe arbeitsrechtliche Risiken beinhalte.

 

Herr Goldbach stellt die Frage in den Raum, was man vernünftigerweise tun könne.

Er fände den Vorschlag durchaus bedenkenswert, eine Verknüpfung mit den „Frühen Hilfen“ vorzunehmen.

Er bietet an,  ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten. Das sei vor der Sommerpause allerdings nicht machbar. Vielleicht könne man ein solches Konzept dann nach der Sommerpause vorstellen.

 

Herr Fischer fragt im Hinblick auf die anderen BuT-Mittel, ob diese vollkommen ausgeschöpft seien. Sei eine Übertragung nicht verausgabter Mittel auf die Schulsozialarbeit überhaupt möglich?

 

Herr Strüwer führt aus, dass man im Jahr 2012 außerhalb der  Schulsozialarbeit eine Ausgabe von 1,3 Millionen gehabt habe. Die Abrufquote in den Kommunen liege zwischen 68 und 80 %.

 

Herr Steuber wirft ein, dass ihm Zahlen vorlägen, nach denen die Abrufquote zwischen 40 und 120 % liege.

 

Herr Strüwer merkt an, dass sich für Hagen dann tatsächlich die Frage stelle, ob da aktuell eine Verknüpfung möglich sei. Das könne in dem Konzept doch möglicherweise als eine Alternative mit aufgenommen werden.

 

Herr Steuber erklärt, dass man das prüfen könne. Er sei jedoch nicht sehr zuversichtlich, weil die Prozentsätze nicht variabel seien.

Er befürchte, dass auf die Stadt noch ein beträchtlicher Rückforderungsbetrag zukomme. Man rechne damit, dass vom Bund für das Jahr 2011 einen zuviel refinanzierten Betrag in Höhe von 1,8 Millionen zurückgefordert werde. Das sei bis heute nicht geklärt.

 

Herr Strüwer nimmt Bezug auf den Vorschlag der Verwaltung und fragt Frau Klos-Eckermann, ob sie damit einverstanden sei.

 

Frau Klos-Eckermann bejaht diese Frage.

 

Herr Strüwer schließt den Tagesordnungspunkt ab.

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