16.03.2005 - 6.3 Wiederanstauung des Königsees
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 16.03.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Buschkühl
erklärt, die Regierungspräsidentin habe sich an die Empfehlung der Oberen
Wasserbehörde gehalten. Er könne dem Antrag nicht zustimmen. Wer den Königsee
wieder anstaue, gefährde das Leben der Anwohner.
Herr Palsherm
möchte den Antrag stellen entsprechende Wege einzuleiten, hier Rechtsklarheit
zu schaffen.
Herr Leisten
erklärt, es gehe nicht um die Wiederanstauung in der ursprünglichen Form.
Herr Buschkühl
erwidert, eine Wiederanstauung sei etwas anderes als die Herrichtung, von der
Herr Leisten jetzt gesprochen habe.
Herr Schürg
erläutert, die Obere Wasserbehörde stimme nicht zu, weil sich die Gesetzeslage
geändert habe. Eine Möglichkeit sei einen Teich zu gestalten, wobei aber in ein
Biotop eingegriffen werde.
Herr Palsherm
ergänzt, die alte Form des Sees werde man nicht wieder kriegen, das sei klar.
Es sollte aber endlich einmal dort angefangen werden.
Herr Leisten
formuliert den Beschlussvorschlag um.
Nach weiteren
Stellungnahmen von Herrn Buschkühl, Herrn Leisten, Herrn Dr. Schmidt und Herrn
Schürg beantragt Herr Arnusch, das Wort “eindringlich” aus dem
Antrag heraus zu nehmen.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Hohenlimburg fordert den Rat der Stadt Hagen auf, die
Regierungspräsidentin in Arnsberg erneut durch die Verwaltung zu bitten, dem
eindeutig erklärten Willen des Hagener Stadtparlamentes, der Hohenlimburger
Bevölkerung, der maßgeblichen Hohenlimburger Parteien, politischen Gremien und
gesellschaftlich relevanten Kräften zu entsprechen und einem renaturierten
Bachlauf mit angegliederter Teichfläche auf dem Gebiet des alten Königsees
nicht weiter entgegenzustehen.
Die Verwaltung
wird aufgefordert, unverzüglich mit den Arbeiten am Oberlauf beginnen zu
lassen, die nicht von einer Genehmigung aus Arnsberg abhängig sind.
