20.11.2013 - 4.7 Widmung der Straße "Neuer Kronocken"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der Straße

 

Neuer Kronocken

 

(die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Hohenlimburg, Flur 5, Flurstücke 708, 621, 695 (Straße), 496, 457, 497, 502, 507, 480, 688 (Fußwege) ).

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße, Fußweg) zugeordnet.

.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Die Widmung des im Plan blau markierten Bereiches ist auf den Fußngerverkehr beschränkt.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2048&TOLFDNR=188978&selfaction=print