20.11.2013 - 4.7 Widmung der Straße "Neuer Kronocken"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 20.11.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Martina Gripshöfer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)
die Widmung der Straße
Neuer Kronocken
(die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Hohenlimburg, Flur 5, Flurstücke 708, 621, 695 (Straße), 496, 457, 497, 502, 507, 480, 688 (Fußwege) ).
Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße, Fußweg) zugeordnet.
.
Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Die Widmung des im Plan blau markierten Bereiches ist auf den Fußgängerverkehr beschränkt.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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