20.11.2013 - 4.6 Widmung der Straße "Middendorfweg"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der Straße

 

Middendorfweg

(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hohenlimburg, Flur 14, Flurstück 859)

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes hat sich Herr Peter Leisten für befangen erklärt und weder an der Diskussion noch an der Abstimmung teilgenommen.

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Anlagen zur Vorlage