04.09.2013 - 5.4 Lärmkartierung und Aufstellung Lärmaktionsplan ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 04.09.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Schumacher erläutert kurz anhand der aufgehängten Lärmkartierung die Lärmverteilung (fast nur Verkehrslärm) in Hagen. Ein zweiter, ebenfalls aufgehängter Plan ist Grundlage für einen eventuellen zukünftigen Lärmaktionsplan nach EU-Recht.
Herr Arnusch fragt,
- ob die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes Pflicht ist,
- welche Auswirkungen ein solcher Lärmaktionsplan auf die vorhanden Sportplätze und Gewerbebetriebe hat und
- ob Vereine und Gewerbebetriebe für teueres Geld Lärmschutzmaßnahmen nachrüsten müssen.
Auf Nachfrage von Frau Nigbur-Martini erklärt Herr Schumacher, dass in Hohenlimburg besonders die Gebiete um die A46 sowie Hohenlimburg-Reh von Lärm betroffen sind. Allerdings sind die kartierten Werte überzeichnet und bewegen sich immer am oberen Level der Spanne. Bezüglich der Fragen von Herrn Arnusch teilt er mit, dass vom Lärmaktionsplan lediglich Straßen und IVU-Anlagen (lärmintensive Betriebe) betroffen sind.
Herr Arnusch sieht weiter die Gefahr, dass bestehende Unternehmen, soweit Ihnen hinsichtlich des Lärmaktionsplans kein Bestandsschutz eingeräumt wird, von erheblichen Lärmschutzinvestitionen bedroht werden könnten und ggf. von Hagen wegziehen. Seine Fraktion wird der Vorlage insoweit nicht zustimmen. Herr Strüwer fragt, ob durch den geplanten Lärmaktionsplan möglicherweise eine Wohnbebauung auf dem alten Kirchberggelände von vornherein ausgeschlossen werden könnte. Herr Leisten schließt sich der Argumentation von Herrn Arnusch an.
An der weiteren Diskussion beteiligen sich Frau Sauerwein sowie die Herren Ullrich und Arnusch. Bezüglich der Frage von Herrn Strüwer antwortet Herr Schumacher, dass bei der Ausweisung neuer Wohngebiete die üblichen planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften einzuhalten sind, wobei natürlich die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu treffen sind.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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