05.06.2013 - 2 Einwohnerfragestunde

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Ruth T. aus Henkhausen fragt unter Bezug auf den TOP 6.4, was die Bürger von Henkhausen unternehmen können, damit die zynische und menschenverachtende Schlussfolgerung des Gutachters (Höhenbewertung der Flora und Fauna gegenüber den Anwohnern) aus dem Planfeststellungsverfahren gestrichen wird.

 

Herr Voss sagt eine schriftliche Antwort der Verwaltung zu.

 

Herr Lothar J. aus Henkhausen fragt die Mitglieder der SPD-Fraktion in der BV Hohenlimburg, und zwar speziell Herrn Krippner, inwieweit er davon ausgeht, dass sich die Bezirksregierung an die Einhaltung des Beschluss im Raumordnungsverfahren hält, den Schutz der Bevölkerung in den Vordergrund zu stellen. In diesem Zusammenhang verweist er auf einen Zeitungsbericht vom 29.10.11, in dem Herr Krippner sich wie folgt äußerte: „Es ist die bürgerfreundlichste Variante. Es zeigt sich, dass Politik und Bürger etwas bewirken können, wenn sie sich einsetzen.“

 

Herr Krippner sagt eine schriftliche Antwort zu.

 

Herr Johannes K. aus Henkhausen fragt unter Bezug auf den TOP 6.4, ob es stimmt, dass im Baugesetz NRW ein Mindestabstand von 40 m zu den Höchstspannungsmasten vorgeschrieben ist und wie ist dies in der Bauordnung in Hagen geregelt. Er fragt weiter, ob er vor dem Hintergrund dieser Vorschrift auf seinem Grundstück noch ein Haus errichten dürfe. Herr Dr. Schmidt antwortet, dass es in Hagen keine abweichenden Regelungen (Mindestabstand etc.) zum Bundesrecht gibt und sagt zu, den genauen Mindestabstand zu ermitteln und Herrn K. mitzuteilen.

 

Frau Gabriele H. aus Holthausen fragt unter Bezug auf TOP 4.4, warum die Schmalenbeckstraße  ausgebaut werden soll, obwohl die Anwohner den jetzigen Zustand der Straße als völlig ausreichend befinden. Durch den Ausbau würden das angrenzende europaweites Schutzgebiet beeinträchtig und mindestens sechs Jahrzehnte alte Straßenbäume in ihrer Existenz gefährdet. Weiterhin würde die Stadt durch den Verzicht auf den Ausbau dieser Straße beträchtliche Finanzmittel einsparen. Herr Winkler antwortet, dass es in der Tat ungerecht wäre, wenn vier Anwohner von den Anwohnerbeiträgen verschont blieben, der große Rest jedoch Anwohnerbeiträge bezahlen müssten, obwohl alle in den Genuss derselben Leistung kämen. Das Fällen von Straßenbäumen ist nicht vorgesehen. Er räumt jedoch ein, dass die Bürgerinformation für die Anlieger der Schmalenbeckstraße über die Ausbauplanung zu spät erfolgt ist.

 

Herr Wolfgang W. aus Hohenlimburg fragt unter Bezug auf TOP 6.4, was die BV-Hohenlimburg für die Bürger in Reh tut, um sie vor der Höchstspannungsleitung zu schützen. Herr Voss antwortet, dass sich die BV unter Abwägung aller Interessen für eine der alternativen Trassenführung entschieden hat.

 

Frau Monika W. aus Hohenlimburg fragt ebenfalls unter Bezug auf TOP 6.4, warum bei der jetzt von AMPRION favorisierten Trassenführung die Leitungen der jetzigen Trassenführung durch Elsey zusätzlich auf die neuen Hochspannungsmasten aufgelegt werden. Dies sei keine gerechte Lastenverteilung. Herr Voss antwortet, dass er keine andere Antwort geben kann, wie ihrem Vorredner.

 

Herr Hans G. aus Hohenlimburg fragt auch unter Bezug auf TOP 6.4, wie viele Unterschriften müssen die Bürger sammeln, damit die Streckenführung „Nord-Nord“ noch von der Politik unterstützt wird? Herr Strüwer erinnert an die Rats-Resolution, wonach die Trassenführung gewählt werden soll, durch die die wenigsten Bürger in Mitleidenschaft gezogen werden. Weiterhin empfiehlt er Herrn G., sich zusammen mit den beiden Bürgerinitiativen in das Planfeststellungsverfahren einzubringen, damit die Bezirksregierung die Bürgermeinung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt. Herr Leisten sieht keinen Automatismus, dass beim Scheitern der jetzt vorgesehenen Trassenführung automatisch die Alternativ-Trassenführung umgesetzt wird. Er spricht sich für seine Fraktion weiterhin für eine Trassenführung durch den Wald aus.

Herr Dr. Schmidt erinnert daran, dass die Stadt Hagen nicht Herr des Verfahrens ist sondern nur als Träger öffentlicher Belange im Verfahren gehört wird.

 

Herr Dieter M. aus der Hasselbach fragt unter Bezug auf TOP 3.3, ob im Rahmen des geologischen Aufschlusses auch Tiefenbohrungen vorgenommen werden, durch die es u. U. zu einem Versiegen seines Brunnenwassers kommen könnte. Sein Haus ist nämlich nicht an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen. Und wenn es zu einem Versiegen kommen sollte, wer sichert dann seine Trinkwasserversorgung. Herrn Dr. Schmidt ist von einer Tiefenbohrung nichts bekannt. Er will dies jedoch noch mal überprüfen.

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