10.04.2013 - 4.1 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagen,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Thomys führt zunächst aus, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe bereits 2008 gutachterlich festgestellt hat, dass das ehemalige Walzwerk der Hoesch Hohenlimburg GmbH denkmalschutzwürdig ist. Die Eigentümerin hat sich bis heute nicht eindeutig geäußert, welche Verwendung sie dauerhaft mit dem Gebäude plant und stellt derzeit entsprechende städtebauliche Überlegungen an. Da keine Gründe gegen eine Eintragung in die Denkmalschutzliste vorliegen, ist das Objekt (ohne Ermessensspielraum) einzutragen.

 

Die Herren Leisten, Schmidt und Krippner legen Wert auf die Feststellung, dass auch bei Beschlussvorschlägen ohne Ermessensspielraum die BV frei in Ihrer Entscheidungshaltung ist.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung nimmt den Inhalt der Ergänzungsvorlage zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Ohne Beschlussfassung zur Kenntnis genommen.

 

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