10.04.2013 - 4.8 Endgültige Einziehung des Verbindungsweges zwis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Hohenlimburg beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S.1028/SGV NRW 91) auf Grund der fehlenden Verkehrsbedeutung  und überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls

 

die endgültige Einziehung des Verbindungsweges

zwischen der Schleipenbergstraße und dem Verbindungsweg zwischen

Haardtstraße und Schmittauer Straße.

 

Die Verkehrsfläche umfasst einen Teil des Grundstücks Gemarkung Hohenlimburg, Flur 28, Flst. 11 mit einer Größe von ca. 74 qm.

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan blau markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2043&TOLFDNR=175081&selfaction=print