10.04.2013 - 4.8 Endgültige Einziehung des Verbindungsweges zwis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 10.04.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Martina Gripshöfer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Hohenlimburg beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S.1028/SGV NRW 91) auf Grund der fehlenden Verkehrsbedeutung und überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls
die endgültige Einziehung des Verbindungsweges
zwischen der Schleipenbergstraße und dem Verbindungsweg zwischen
Haardtstraße und Schmittauer Straße.
Die Verkehrsfläche umfasst einen Teil des Grundstücks Gemarkung Hohenlimburg, Flur 28, Flst. 11 mit einer Größe von ca. 74 qm.
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan blau markiert.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,7 kB
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(wie Dokument)
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550,8 kB
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