16.01.2013 - 4.8 Sachstandsbericht zur Entwicklung des Nahmertals

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Voss teilt einleitend mit, dass sich das als Tischvorlage ausgelegte Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jens Kaltenborn auf diesen Tagesordnungspunkt bezieht.

 

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Arnusch nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung offensichtlich in der Pflicht steht, den Nahmerbach offenzulegen, bezweifelt jedoch die Notwendigkeit dazu. Insbesondere sieht er die Gefahr, dass für das Neubauprojekt der Fa. Hüsecken dann u. U. zu wenig Platz vorhanden ist und sieht das Problem, dass Schadstoffe aus dem Boden herausgespült werden. Insofern spricht sich seine Fraktion gegen eine Offenlegung des Nahmerbaches aus.

 

Frau Timm-Bergs möchte den Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung erneut beraten und hätte bis dahin gerne folgende Fragen beantwortet:

-          Welche Kosten verursacht die Offenlegung des Nahmerbaches?

-          Welche Kosten verursacht eine komplette Sanierung des Bodens, um eine Wohnbebauung zu ermöglichen?

-          Können Zuschüsse und wenn ja in welcher Höhe beantragt werden?

-          Wie hoch sind die Grundstückspreise für die Gewerbeflächen ehemals Werk II und IV?

-          Welche Güter transportiert die Spedition Celik und welche Güter sollen in der neuen Halle gelagert werden?

-          Weiterhin bittet sie um eine Vorstellung des Sanierungsplanes.

 

Herr Schädel bezieht sich auf die beiden vorliegenden Bauanträge und teilt mit, dass im Rahmen der Prüfung der Bauanträge die von Frau Timm-Bergs angesprochenen Fragen geprüft und beantwortet werden (u.a. auch Lärmschutz). Die Kaufpreise für die Grundstücke werden zwischen dem Erwerber und NRW.URBAN ausgehandelt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Leisten bestätigen die Herrn Schädel und Röhling, dass die Spedition Celik ihren alten Standort beibehalten wird. Herr Dr. Schmidt beziffert die Kosten für eine vollständige Altlastenbeseitigung inklusive Bachrenaturierung auf 7 bis 9 Mio. €. Die Kosten für die Bachrenaturierung könnten mit 80% bezuschusst werden. Die restlichen 20% gehen zu Lasten der Erwerber und NRW.URBAN.

 

Herr Arnusch möchte ausdrücklich die Frage beantwortet haben, unter welchen Voraussetzungen für das Neubauprojekt der Fa. Hüsecken auf diesem Grundstücksteil auf eine Offenlegung des Nahmerbaches verzichtet werden kann. Herr Dr. Schmidt beantwortet diese Frage indem er mitteilt, dass es keine Voraussetzungen gibt, unter denen auf eine Offenlegung verzichtet werden kann.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich Frau Sauerwein sowie die Herren Strüwer und Schmidt.

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Beschluss:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Ohne Beschlussfassung zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage