16.01.2013 - 4.6 Sachlicher Teilflächennutzungsplan - Windenergi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Nigbur-Martini fragt, wie hoch die Kosten für die artenschutzrechtliche Prüfung ausfallen und sieht einen Interessenkonflikt darin, dass potentielle Investoren diese Kosten tragen sollen. Herr Dr. Schmidt beziffert die Kosten mit ca. 100.000 €. Den von Frau Nigbur-Martini angesprochenen Interessenskonflikt sieht er nicht, da die Verwaltung Herr des Verfahrens bleibt. Auch bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen übernimmt der Investor die Gutachterkosten. Die Kosten der artenschutzrechtlichen Prüfung sollen die Grundstückseigentümer übernehmen, die im Einzelfall natürlich auch die Investoren sein können.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt den bisher ermittelten potentiellen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) (geeignete und bedingt geeignete Flächen) in Hagen zu und beauftragt die Verwaltung, diese Flächen artenschutzrechtlich durch ein Gutachterbüro prüfen zu lassen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2041&TOLFDNR=170973&selfaction=print