16.01.2013 - 4.4 Bebauungsplan Hohenlimburg Nr. 1 "Auf dem Sombo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 16.01.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Leisten zitiert zunächst Ziffer 9.5.13 des Einzelhandelsgutachtens des Gutachterbüros Junker & Kruse aus 2009, wonach es sich bei dem Gebiet um die Elseyer Straße um ein faktisches Sondergebiet handelt, für das eine Bestandssicherung herbei- und fortgeführt werden müsse. Durch die geplante Bebauungsplanänderung würde die notwendige Flexibilität für Nutzungsänderungen verloren gehen. Begründet wird die Bebauungsplanänderung mit dem Schutz der Einzelhändler in der Möllerstraße sowie in der Hohenlimburger Innenstadt. Dies kann Herr Leisten nicht nachvollziehen, da die nachgefragten Flächengrößen dort gar nicht vorhanden sind. Insofern kann die CDU-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen.
Herr Schmidt schließt sich vollumfänglich den Ausführungen und der Argumentation von Herrn Leisten an.
Herr Arnusch sieht das ganz anders und erinnert an die Erweiterungsgebiete, die im Einzelhandelsgutachten aufgenommen wurden, so zum Beispiel die Fläche hinter dem Hoesch-Gebäude, die zur Erweiterung und Stärkung der Hohenlimburger Innenstadt in Richtung Nahmer genutzt werden könnte.
Herr Schädel stellt noch mal klar, dass durch die Bebauungsplanänderung die Entwicklung zusätzlicher Einzelhandelsflächen im Plangebiet verhindert werden soll. Zusätzlicher Einzelhandel ist kontraproduktiv für die Hohenlimburger Stadtentwicklung. Es geht nicht um die Wegplanung von vorhandenem Einzelhandel, sondern um den Erhalt vorhandener Gewerbeflächen und deren Ausweitung.
Herr Strüwer widerspricht Herrn Schädel und verweist auf die in Jahrzehnten gewachsenen Strukturen und Einzelhandelsangebote an der Elseyer Straße sowie auf die Einkaufswünsche der Hohenlimburger Bürger, die sich ein vielfältiges Angebot im Plangebiet wünschen. Herr Schmidt ergänzt die Ausführungen mit dem Hinweis, dass der Einzelhandel sich nur deshalb entlang der Elseyer Straße so erfolgreich hat entwickeln können, weil dort der notwendige Platz vorhanden gewesen ist.
Herr Krippner weist noch mal ausdrücklich darauf hin, dass bei Ablehnung der Vorlage die Gefahr besteht, dass die Möllerstraße und die Hohenlimburger Innenstadt vom Einzelhandel freigezogen werden. Dies geht eindeutig zu Lasten derer, die ohne einen PKW einkaufen müssen.
Herr Schädel erinnert an die ursprüngliche Zielsetzung dieses Bebauungsplanes aus 1964, nämlich im Plangebiet Gewerbe, Industrie und Mischnutzung anzusiedeln. Damals gab es noch gar keinen großflächigen Einzelhandel. Mittlerweile drängt auch die Bezirksregierung in Arnsberg die Stadt Hagen, endlich diesen Bebauungsplan an das Landesentwicklungsprogramm und ans Einzelhandel- und Zentrenkonzept der Stadt Hagen anzupassen.
An der weiteren Diskussion beteiligen sich Frau Krämer und Frau Schlößer sowie die Herren Arnusch, Leisten, Röhling und Strüwer.
Herr Ullrich beantragt `Schluss der Debatte´. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 3.Änderung des Bebauungsplanes Hohenlimburg Nr. 1 Auf dem Somborn gemäß § 13 BauGB sowie zur 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 1b gem. § 13 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung
Geltungsbereich
Das Gebiet des Bebauungsplanes wird im Wesentlichen begrenzt durch:
- die Lenne im Westen, bzw. im Süden.
- die Henkhauser Straße bzw. Im Niederfeld im Osten, ausgenommen der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 31
- und durch eine gedachte Verbindungslinie zwischen dem Friedhof und der Elseyer Straße im Norden.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung soll im 1. Halbjahr des Jahres 2013 eingeholt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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764,7 kB
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