16.02.2005 - 5.9 Einrichtung von Parkplätzen im Eingangsbereich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 16.02.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Kabeck
erläutert, es handele sich um eine städt.-fiskalische Fläche der GWH. Da die
Fläche nicht öffentlich gewidmet sei, rate Sie von der Einrichtung von
Parkplätzen ab. 67 wolle dort sogar Pfosten errichten, um ein Parken der
Anlieger zu verhindern.
Herr Palsherm
erklärt, die Fläche solle nicht als Dauerparkplatz, sondern in erster Linie zum
Be- und Entladen freigegeben werden. Man müsse dort abends mal vorbeigehen,
wenn keine Politessen mehr unterwegs seien.
Frau Kabeck
erwidert, es handele sich hierbei aber im Grunde um eine private Fläche.
Frau
Rachor-Ebbinghaus erklärt für die GWH, evtl. sei auch 52 Eigentümer. Dies müsse
erst einmal geklärt werden.
Frau Kabeck
wirft ein, dies sei unerheblich, es könne jedenfalls keine Beschilderung nach
der StVO erfolgen.
Nach weiterer
Stellungnahme meint Herr Palsherm, die Situation müsse geklärt werden und betrachtet
die Angelegenheit zunächst als erledigt.
