09.10.2013 - 6 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Voigt möchte wissen, ob die Möglichkeit bestehe zu erfahren, von wem die einzelnen Altkleidersammelbehälter aufgestellt werden und ob dieses so rechtens sei.

 

Herr Wehner teilt mit, dass nur caritative Organisationen berechtig seien auf städtischen Grundstücken ihre Altkleiderbehälter aufzustellen. Die illegal aufgestellten Behälter werden entsorgt.  

 

Herr Heiermann macht auf den Unfallschwerpunkt an der Dortmunder Straße aufmerksam. Er bemängelt die schlechte Beschilderung. Es fehle  eine eindeutige Beschilderung um die Einfahrt zu „Real“ zu finden. Die Umleitungsbeschilderung hingegen  sei gut gekennzeichnet.

 

Herr Wehner entgegnet, die Beschilderung werde in Kürze überarbeitet.

 

Herr Erdtmann merkt an, dass die Standfähigkeit des Zaunes im Bereich der ehemaligen  Schule an der Ophauser Straße nicht mehr gegeben sei.

 

Herr Schumacher sagt eine Überprüfung zu.

 

 

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