30.01.2013 - 8.5 Sicherung der Erschließung von Grundstücken im ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 30.01.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Maria-Fernanda Fortes-Höfinghoff
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Löher zeigt sich über die widersprüchliche Aussage in der Vorlage irritiert. Zu Beginn sei zu lesen, dass sämtliche Kosten zur Erschließung, der Erschließungsträger übernehme. Dem weiteren Verlauf der Vorlage sei zu entnehmen, dass die anteiligen Herstellungskosten für den zweiten Bauabschnitt durch die Stadt Hagen zu tragen seien. Er möchte diese Vorgehensweise erläutert wissen.
Weiterhin macht Herr Löher auf den unvollständigen Satz unter § 2 Absatz 3
Nr. 3.5 in dem Erschließungsvertrag aufmerksam.
Eine Klärung des unvollständigen Satzes wird zugesagt.
Herr Gerbersmann teilt mit, dass das Bauvorhaben aus zwei Bauabschnitten bestehe. Im ersten Bauabschnitt gehe es um die Erschließung der Straße. Für diese Kosten sei die Stadt Hagen zuständig. Laut gültigem Vertrag sei im zweiten Bauabschnitt der Bauträger für die Erschließungskosten zuständig.
An der kurzen Diskussion zu dem unvollständigen Satz im Erschließungsvertrag beteiligen sich die Herren Timm, Kohaupt und Panzer.
Anmerkung der Schriftführerin:
Folgende Antwort des Fachamtes ist am nächsten Tag nachgereicht worden:
Der Satz endet nach dem "sind". Das "und" habe sich, so die Auskunft des Fachbereichs Bauverwaltung und Wohnen, beim Kopieren "eingeschlichen".
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4/81 (382) Teil 2 4. Fassung - Ortsumgehung Boele - mit Herrn Dipl.-Ing. Erwin Sommer einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.
Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt der Erschließungsträger.
Über die vom Erschließungsträger aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.
Realisierungszeitpunkt: Februar 2013.
Zusatz der BV-Nord:
Die BV-Nord stimmt der Vorlage unter Vorbehalt mit der Überprüfung des Erschließungsvertrages Dr. Lammertweg, § 2 Absatz 3 Nr. 3.5, zu.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
69,3 kB
|
