05.12.2013 - 7.7 Widmung Paul-Schulte-Weg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ohne Diskussion ergeht nachstehender Beschluss.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der Straße

 

Paul-Schulte-Weg

(die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Westerbauer, Flur 3, Flurstücke 691, 1128, 1080, 884, 1132, 994, 1040, 1011, 1051, 1192).

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

Die Widmung des rot markierten Flurstücks 1192 beschränkt sich auf die Nutzung als öffentlicher Fußweg.

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

7

 

 

CDU

4

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

Parteilos

1

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage